Regelt die Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger. Die Vergütung richtet sich nach Honorargruppen mit festen Stundensätzen (Anlage 1 JVEG); die Einordnung des Sachgebiets in eine Honorargruppe nimmt das Gericht vor. Zusätzlich werden Reisekosten und Auslagen erstattet. Die Sätze wurden zuletzt mit dem KostBRÄG 2025 angepasst.
Experten-Rat: Für Privatgutachten gilt das JVEG nicht – hier wird das Honorar frei vereinbart, meist als Pauschale oder nach Stundenaufwand.