Branchenbegriff für den seit 2021 vorgesehenen Fachkundenachweis auf Fahrerebene (u. a. Verkehrsrecht, Prävention, Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen). Er kam bundesweit nie flächendeckend in Kraft und ist seit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz Ländersache.
Experten-Rat: Nicht zu verwechseln mit der IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG – die „kleine Fachkunde" betrifft Fahrer, die Unternehmerfachkunde die Konzessionsinhaber.