Branchenbegriff für den Fachkundenachweis, den § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV seit dem 2. August 2021 für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr vorsieht. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Die geeignete Stelle bestimmt die zuständige Landesbehörde.
Experten-Rat: Nicht zu verwechseln mit der IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG – die „kleine Fachkunde" betrifft Fahrer, die Unternehmerfachkunde die Konzessionsinhaber.