Beim Mehrfahrerbetrieb sind mindestens zwei Fahrer zum Lenken eingesetzt (Art. 4 Buchst. o VO (EG) 561/2006). Die Lenkzeitgrenzen gelten weiter für jeden Fahrer einzeln (9 Stunden, zweimal pro Woche 10 Stunden). Der Vorteil liegt bei den Ruhezeiten: Jeder Fahrer muss innerhalb von 30 statt 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben (Art. 8 Abs. 5), und die Fahrtunterbrechung darf im fahrenden Fahrzeug eingelegt werden (Art. 7). In der ersten Stunde ist die Anwesenheit des zweiten Fahrers fakultativ, danach Pflicht.
Experten-Rat: Wir empfehlen Doppelbesatzung für zeitkritische Fern-/Nachtfahrten. Die Kosteneinsparung durch schnellere Lieferung überwiegt oft die höheren Personalkosten.