Persönliche Chipkarte des Fahrers für den digitalen Tachographen. Speichert Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Pflicht für alle Fahrer unter Tachographenpflicht. Gültigkeit: 5 Jahre. Ausgabe durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (§ 4 Abs. 2 FPersV); das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister (§ 11 FPersV).
Experten-Rat: Eine vergessene oder abgelaufene Fahrerkarte ist bei jeder Straßenkontrolle (BALM, Polizei) ein sofortiger Befund. Stellen Sie eine Erinnerung 3 Monate vor Ablauf für jeden Fahrer im Kalender ein.