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Sozialvorschriften

Fahrerkarte (Tachographenkarte)

Persönliche Chipkarte des Fahrers für den digitalen Tachographen. Speichert Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Pflicht für alle Fahrer unter Tachographenpflicht. Gültigkeit: 5 Jahre. Ausstellung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA).

Experten-Rat: Eine vergessene oder abgelaufene Fahrerkarte ist ein sofortiger BALM-Kontrollbefund. Stellen Sie eine Erinnerung 3 Monate vor Ablauf für jeden Fahrer im Kalender ein.

Persönliche Beratung

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