Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Für Nachtarbeiter: max. 8h Arbeitszeit pro Nacht im Durchschnitt. Nachtarbeitszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Experten-Rat: Wir zeigen: Nachtarbeitszuschläge sind ein legales Gestaltungsmittel zur Netto-Optimierung des Fahrerlohns – und damit ein Recruiting-Vorteil.