Deutsche Verordnung zur Ergänzung der EU-Sozialvorschriften. Regelt u. a. Aufzeichnungspflichten, Auslese- und Mitführpflichten sowie Ausnahmen. Den Bußgeldrahmen enthält das Fahrpersonalgesetz (FPersG); die Arbeitszeit von Fahrern regelt zusätzlich § 21a Arbeitszeitgesetz.
Experten-Rat: Disponenten müssen die FPersV kennen – für Verstöße, die durch fehlerhafte Disposition entstehen, können auch sie persönlich belangt werden.