Deutsche Verordnung zur Ergänzung der EU-Sozialvorschriften. Regelt: Aufzeichnungspflichten, Ausnahmen, Bußgeldrahmen für Verstöße, Pflichten der Unternehmen und Disponenten. Wichtig: §21a FPersV zu Arbeitszeitpflichten.
Experten-Rat: Disponenten müssen die FPersV kennen – sie sind persönlich haftbar für Verstöße, die durch fehlerhafte Disposition entstehen.