Einteilung mautpflichtiger Lkw in fünf CO2-Klassen (1 bis 5), die seit dem 1. Dezember 2023 den CO2-abhängigen Teilmautsatz bestimmt. Klasse 1 (die meisten Bestandsfahrzeuge) trägt den höchsten Aufschlag, die höheren Klassen bis hin zu emissionsfreien Fahrzeugen sind begünstigt. Grundlage der Einstufung ist die EU-Verordnung 2019/1242.
Experten-Rat: Für die Anmeldung bei Toll Collect müssen die CO2-relevanten Fahrzeugdaten hinterlegt werden – eine korrekte Einstufung senkt den Mautsatz spürbar.