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Technik

CO2-Emissionsklasse (Lkw-Maut)

Einteilung mautpflichtiger Lkw in fünf CO2-Klassen (1 bis 5), die seit dem 1. Dezember 2023 den CO2-abhängigen Teilmautsatz bestimmt. Klasse 1 (die meisten Bestandsfahrzeuge) trägt den höchsten Aufschlag, die höheren Klassen bis hin zu emissionsfreien Fahrzeugen sind begünstigt. Grundlage der Einstufung ist die EU-Verordnung 2019/1242.

Experten-Rat: Für die Anmeldung bei Toll Collect müssen die CO2-relevanten Fahrzeugdaten hinterlegt werden – eine korrekte Einstufung senkt den Mautsatz spürbar.

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Fahrtenschreiber / Tachograph

Pflichtgerät in Fahrzeugen über 3,5t (seit 01.07.2026 im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage bereits über 2,5 t) für die Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Seit 2023 ist der Smart Tachograph G2V2 in Neufahrzeugen vorgeschrieben. Der Massenspeicher der Fahrzeugeinheit hält die Daten mindestens 365 Tage vor.

Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) 561/2006)

EU-Verordnung mit maximalen Lenkzeiten und Mindestruhezeiten für Berufskraftfahrer. Tägliche Lenkzeit: max. 9h (2×/Woche 10h). Wöchentlich: max. 56h, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen max. 90h. Tägliche Ruhezeit: mind. 11h.

TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, mit der elektronische Aufzeichnungssysteme und ihre digitalen Aufzeichnungen gegen Manipulation geschützt werden müssen; sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a AO). Auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 1 Abs. 2 KassenSichV). Übergangsregeln: Für EU-Taxameter, die vor 2021 mit INSIKA-Technik ausgerüstet wurden, gelten die Anforderungen ab 01.01.2026 (§ 9 KassenSichV), für bestimmte Wegstreckenzähler ab 01.01.2027 (§ 10). Dient der Finanzamtskontrolle.

Hauptuntersuchung (HU / TÜV)

Pflichtprüfung für alle Fahrzeuge in festen Abständen (Anlage VIII StVZO). Lkw über 3,5 t und Busse: alle 12 Monate, bei Bussen und Lkw über 7,5 t zusätzlich Sicherheitsprüfungen. Lkw bis 3,5 t: alle 24 Monate. Pkw: erstmals nach 36, dann alle 24 Monate; Taxen und Mietwagen (Pkw nach PBefG) alle 12 Monate. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.

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