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Güterkraftverkehr

LKW-Maut ab 3,5 Tonnen 2026: Pflicht, CO2-Sätze & Ausnahmen

11 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Warum die Maut heute jeden Transportbetrieb betrifft

Die LKW-Maut ist längst kein Thema mehr, das nur Fernverkehrsspeditionen mit schweren Sattelzügen angeht. Mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze zum 1. Juli 2024 ist ein ganzer Fahrzeugbereich neu erfasst worden, der zuvor mautfrei unterwegs war: die leichten Nutzfahrzeuge über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse. Wer heute ein Transportunternehmen führt, einen Sprinter-Fuhrpark aufbaut oder als Subunternehmer fährt, muss die Mautpflicht als festen Kostenblock einkalkulieren – und wissen, wann sie greift, wann nicht und wie hoch sie ausfällt.

Hinzu kommt seit dem 1. Dezember 2023 ein CO2-abhängiger Aufschlag, der die Mautsätze für viele Fahrzeuge spürbar erhöht hat. Die Maut ist damit nicht nur eine Wegekosten-Abgabe, sondern ein klimapolitisches Steuerungsinstrument geworden. Für die Kalkulation bedeutet das: Zwei Fahrzeuge gleicher Größe können völlig unterschiedliche Mautsätze auslösen – je nach Emissionsklasse. Dieser Ratgeber ordnet die geltende Rechtslage, die Teilmautsätze und die praktischen Pflichten für 2026 ein.

Wer ist mautpflichtig? Die Kriterien nach BFStrMG

Rechtsgrundlage der LKW-Maut ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Mautpflichtig ist danach die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden und eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 t aufweisen.

Drei Merkmale müssen also zusammentreffen:

  • Gewicht: Die technisch zulässige Gesamtmasse liegt über 3,5 t. Maßgeblich ist seit dem 1. Juli 2024 die technisch zulässige, nicht mehr die frühere 7,5-t-Grenze.
  • Zweck: Das Fahrzeug ist für den Güterkraftverkehr bestimmt oder wird dafür verwendet – also für den Transport von Gütern, unabhängig davon, ob gewerblich für Dritte oder als Werkverkehr für eigene Waren.
  • Straße: Die Fahrt findet auf dem mautpflichtigen Streckennetz statt.

Das mautpflichtige Netz umfasst nach Angaben von Toll Collect rund 51.000 Kilometer – etwa 13.000 Kilometer Bundesautobahnen und rund 38.000 Kilometer Bundesstraßen. Reine Stadt- und Landstraßen außerhalb dieses Netzes lösen keine Maut aus.

Definition: Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ist der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragene Höchstwert, für den das Fahrzeug technisch ausgelegt ist. Sie ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Ladegewicht – entscheidend für die Mautpflicht ist allein dieser technische Wert.

Wer ausschließlich mit Fahrzeugen bis 3,5 t unterwegs ist – etwa im klassischen Kurier- und Sprinterverkehr – bleibt weiterhin mautfrei. Für Gründer ist diese Grenze eine strategische Weichenstellung, wie der Beitrag zum Kurierdienst gründen unter 3,5 Tonnen im Detail zeigt.

Die Ausweitung auf 3,5 Tonnen und ihre Ausnahmen

Die Absenkung der Mautgrenze zum 1. Juli 2024 hat den Kreis der Mautpflichtigen deutlich erweitert. Betroffen sind seither vor allem viele leichte Lkw und schwere Transporter zwischen mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t, die bisher unbehelligt blieben. Für diese Fahrzeugklasse hat der Gesetzgeber jedoch gezielt Ausnahmen geschaffen.

Die wichtigste ist die Handwerkerausnahme. Sie befreit Fahrzeuge von der Maut, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die technisch zulässige Gesamtmasse liegt über 3,5 t und unter 7,5 t.
  • Der Handwerksbetrieb ist als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
  • Das Fahrzeug wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Betriebs gefahren.
  • Transportiert werden Material, Ausrüstung oder Maschinen für die Dienst- und Werkleistungen des Betriebs – oder handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Wichtig ist die Obergrenze: Die Handwerkerausnahme endet bei einer tzGm von 7,5 t. Fahrzeuge ab 7,5 t sind auch für Handwerksbetriebe mautpflichtig. Befreite Fahrzeuge sollten bei Toll Collect gemeldet werden – die Meldung ist seit dem 13. März 2024 möglich und hilft, unnötige Kontrollausleitungen zu vermeiden.

Praxishinweis: Die Handwerkerausnahme ist kein Automatismus für jeden Betrieb mit einem Werkstattwagen. Prüfen Sie die Positivliste der handwerklichen Tätigkeiten der BALM und dokumentieren Sie den Einsatzzweck sauber. Wer die Ausnahme zu Unrecht in Anspruch nimmt, riskiert bei einer Kontrolle eine Nacherhebung plus Bußgeld – die Beweislast für die Voraussetzungen liegt beim Unternehmen.

Neben der Handwerkerausnahme bestehen weitere gesetzliche Befreiungen, etwa für bestimmte Fahrzeuge von Streitkräften, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren. Diese Tatbestände sind eng gefasst und sollten im Einzelfall anhand des BFStrMG geprüft werden.

CO2-Emissionsklassen: der Preistreiber seit Dezember 2023

Seit dem 1. Dezember 2023 wird dem Straßengüterverkehr zusätzlich zu den Kosten für Infrastruktur, Lärm und Luftverschmutzung auch ein CO2-Teilmautsatz angelastet. Der zugrunde gelegte Wert beträgt nach der Reform 200 Euro je Tonne CO2. Für viele Fahrzeuge hat das die Gesamtmaut erheblich erhöht – Branchenangaben zufolge um bis zu rund 83 Prozent gegenüber dem vorherigen Niveau.

Fahrzeuge werden dafür in fünf CO2-Emissionsklassen eingeteilt. Klasse 1 umfasst die konventionellen, noch nicht klimaoptimierten Fahrzeuge und trägt den höchsten CO2-Teilsatz; die günstigeren Klassen 2 bis 4 gelten für emissionsärmere Fahrzeuge. Klasse 5 ist emissionsfreien Fahrzeugen vorbehalten – etwa batterieelektrischen Lkw oder Fahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzelle. Je besser die Klasse, desto niedriger der CO2-Anteil an der Maut.

Die Einstufung erfolgt anhand technischer Fahrzeugdaten. Es lohnt sich, die im Fahrzeug hinterlegten Emissionsdaten zu prüfen, denn eine falsche oder fehlende Einstufung kann dazu führen, dass ein Fahrzeug in einer ungünstigeren Klasse abgerechnet wird als eigentlich zutreffend.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Aus der Praxis: Die CO2-Klasse ist inzwischen der wichtigste Hebel für Ihre Mautkosten – wichtiger als ein paar hundert Kilogramm mehr oder weniger Gesamtgewicht. Bei einer Neuanschaffung sollten Sie die CO2-Emissionsklasse und die daraus folgende Maut über die geplante Nutzungsdauer durchrechnen. Ein moderner Euro-VI-Lkw in einer besseren CO2-Klasse kann über Jahre einen fünfstelligen Mautvorteil bringen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf die Werksangabe allein, sondern lassen Sie die Einstufung im Toll-Collect-System verifizieren.

Wie sich der Mautsatz zusammensetzt

Der Mautsatz in Cent je Kilometer besteht aus vier Teilmautsätzen. Diese Systematik ist im BFStrMG festgelegt und wird von der BALM veröffentlicht:

TeilmautsatzWovon er abhängt
InfrastrukturGewichtsklasse; ab über 18 t zusätzlich Achszahl
LärmbelastungGewichtsklasse; ab über 18 t zusätzlich Achszahl
LuftverschmutzungSchadstoff-Emissionsklasse, Gewichtsklasse, ab über 18 t Achszahl
CO2-EmissionenCO2-Emissionsklasse, Schadstoffklasse, Gewichtsklasse, ab über 18 t Achszahl

Die Summe dieser vier Bestandteile ergibt den Mautsatz je Kilometer, der mit der gefahrenen mautpflichtigen Strecke multipliziert wird. Weil Gewicht, Achszahl, Schadstoff- und CO2-Klasse zusammenwirken, gibt es nicht „den einen" Mautsatz, sondern eine differenzierte Tabelle. Verbindlich ist stets die aktuelle Mauttabelle der BALM.

Zur groben Orientierung – die exakten Werte entnehmen Sie der offiziellen Mauttabelle:

Fahrzeugkategorie (Beispiele)Größenordnung Mautsatz je km
Leichtere Lkw über 3,5 t bis unter 7,5 trund 15–20 Cent
Mittelschwere Lkw 7,5 t bis 18 trund 18–30 Cent
Schwere Fahrzeuge über 18 t, viele Achsen, ungünstige CO2-Klasserund 30–35 Cent

Diese Spannen sind Näherungswerte zur Einordnung. Ein häufig zitiertes Rechenbeispiel für ein Fernverkehrsfahrzeug mit vier Achsen über 18 t zeigt die Wirkung des CO2-Aufschlags anschaulich: Der Mautsatz stieg hier von rund 19 Cent auf etwa 34,8 Cent je Kilometer – ein Plus von rund 15,8 Cent allein durch den CO2-Teilsatz.

Ein Rechenbeispiel als Spanne

Fährt ein schwerer Lkw im Fernverkehr rund 100.000 mautpflichtige Kilometer im Jahr, ergibt sich bei einem Mautsatz von etwa 30 bis 35 Cent je Kilometer eine Jahresmaut in der Größenordnung von rund 30.000 bis 35.000 Euro pro Fahrzeug. Bei einem leichteren Lkw mit geringerem Satz und weniger Autobahnkilometern liegt der Betrag deutlich niedriger. Rechnen Sie stets mit Ihrem konkreten Streckenprofil und dem tagesaktuellen Satz.

Emissionsfreie Fahrzeuge: Sonderregeln bis 2031

Emissionsfreie Lkw waren zunächst bis zum 31. Dezember 2025 vollständig von der Maut befreit. Nach der ursprünglichen Planung sollten sie ab dem 1. Januar 2026 einen um 75 Prozent reduzierten Infrastruktur-Teilsatz zuzüglich der Teilsätze für Lärm und Luftverschmutzung zahlen. Diese vollständige Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge wurde jedoch – im Rahmen des nach der EU-Eurovignetten-Richtlinie zulässigen Maximums – verlängert, sodass emissionsfreie Lkw weiterhin von einer erheblichen Entlastung profitieren.

Für Unternehmen mit Elektro- oder Wasserstoff-Lkw ist das ein starkes Kostenargument. Weil sich die Rechtslage hier zuletzt mehrfach geändert hat und an europäische Vorgaben gekoppelt ist, sollten Sie den aktuellen Stand vor jeder Investitionsentscheidung direkt bei BALM oder Toll Collect verifizieren.

Anmeldung und Erfassung über Toll Collect

Betreiber des deutschen Mautsystems ist die bundeseigene Toll Collect GmbH. Für die Erfassung der Maut stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Automatische Erfassung (Automatic) per On-Board-Unit (OBU): Das fest im Fahrzeug verbaute Gerät ermittelt Position und Strecke über Satellitenortung und Mobilfunk und bucht die Maut automatisch ein. Für die OBU ist eine Registrierung bei Toll Collect erforderlich. Diese Variante lohnt sich für Fahrzeuge im regelmäßigen Einsatz.
  2. Manuelle Einbuchung (Manual) über App oder Website: Hier geben Sie Fahrzeugdaten sowie Start und Ziel ein. Die Einbuchung muss vor Fahrtantritt erfolgen und ist bis zu 24 Stunden im Voraus möglich; eine Registrierung ist dafür nicht zwingend nötig. Diese Variante eignet sich für gelegentliche Fahrten.

Verantwortlich für die korrekte und rechtzeitige Entrichtung der Maut ist immer der Unternehmer – auch wenn ein Fahrer die Einbuchung vornimmt. Achten Sie darauf, dass alle Fahrzeugmerkmale, insbesondere Gewichtsklasse, Achszahl sowie Schadstoff- und CO2-Emissionsklasse, korrekt hinterlegt sind, damit der zutreffende Satz berechnet wird. Für Betriebe, die regelmäßig kontrolliert werden können, gehört eine saubere Mautdokumentation zur Vorbereitung auf eine BALM-Betriebskontrolle dazu.

Bußgelder bei Mautverstößen

Die Einhaltung der Mautpflicht wird durch die BALM sowie durch automatische Kontrollsäulen und Kontrollbrücken überwacht. Wird festgestellt, dass Maut nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe entrichtet wurde, laufen zwei voneinander unabhängige Verfahren parallel:

  • die Nacherhebung der geschuldeten Maut und
  • das Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das BFStrMG.

Lässt sich die tatsächlich gefahrene mautpflichtige Strecke bei der Nacherhebung nicht ermitteln, wird pauschal eine Strecke von 500 Kilometern zugrunde gelegt. Beim Bußgeld nennt die Praxis Größenordnungen von rund 200 Euro für den Fahrer und 400 Euro für das Unternehmen je Verstoß; bei schweren oder wiederholten Verstößen sind Bußgelder von bis zu 20.000 Euro möglich. Wer bemerkt, dass er die Maut versäumt hat, kann innerhalb von zwei Werktagen eine Selbstanzeige abgeben und so mit einer milderen Ahndung rechnen.

Praxishinweis: Mautprellerei rechnet sich nie. Die Nacherhebung mit 500-km-Pauschale plus Bußgeld übersteigt die eigentliche Maut um ein Vielfaches, und wiederholte Verstöße können die Zuverlässigkeit im Sinne des Berufszugangs gefährden. Bauen Sie stattdessen eine einfache interne Kontrolle auf: OBU-Status prüfen, manuelle Buchungen dokumentieren, Fahrer schulen. Das ist deutlich günstiger als jede Ausleitung an der Kontrollbrücke.

Die Maut ist damit auch ein Compliance-Thema. Wer als Subunternehmer fährt oder eine eigene Flotte aufbaut, sollte die Mauterfassung von Anfang an sauber organisieren – Hinweise dazu geben die Beiträge zum Subunternehmer im Transport werden und zur Spedition gründen.

Häufige Fragen zur LKW-Maut ab 3,5 Tonnen

Ab welchem Gewicht gilt die LKW-Maut seit 2024?

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden. Zuvor lag die Grenze bei 7,5 t. Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t bleiben weiterhin mautfrei.

Sind Handwerker von der Maut befreit?

Handwerksbetriebe können für Fahrzeuge über 3,5 t und unter 7,5 t die Handwerkerausnahme nutzen, wenn der Betrieb als Halter eingetragen ist, ein Mitarbeiter fährt und Material, Ausrüstung oder selbst gefertigte Güter transportiert werden. Ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t entfällt die Ausnahme, dann ist auch für Handwerker Maut fällig.

Wie hoch ist der CO2-Aufschlag auf die Maut?

Seit dem 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Teilmautsatz auf Basis von 200 Euro je Tonne CO2 erhoben. Er hängt von der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs ab und hat die Gesamtmaut für viele Fahrzeuge deutlich erhöht. Emissionsfreie Fahrzeuge sind hier am günstigsten gestellt und derzeit weitgehend befreit.

Was kostet eine Mautprellerei?

Bei einem Mautverstoß laufen Nacherhebung und Bußgeldverfahren parallel. Üblich sind rund 200 Euro für den Fahrer und 400 Euro für das Unternehmen je Verstoß; bei schweren oder wiederholten Fällen sind bis zu 20.000 Euro möglich. Kann die Strecke nicht ermittelt werden, wird eine Pauschale von 500 Kilometern nacherhoben.

Wie melde ich mein Fahrzeug bei Toll Collect an?

Sie haben zwei Möglichkeiten: die automatische Erfassung über eine fest eingebaute On-Board-Unit nach Registrierung bei Toll Collect oder die manuelle Einbuchung über App oder Website vor Fahrtantritt, bis zu 24 Stunden im Voraus. Verantwortlich für die korrekte Entrichtung bleibt in beiden Fällen der Unternehmer.

Schritt fuer Schritt

LKW für die Maut anmelden – so gehen Sie vor

In fünf Schritten von der Prüfung der Mautpflicht bis zur korrekten Erfassung über Toll Collect.

  1. 1

    Mautpflicht prüfen

    Klären Sie anhand der technisch zulässigen Gesamtmasse (über 3,5 t) und des Verwendungszwecks (Güterkraftverkehr), ob Ihr Fahrzeug mautpflichtig ist.

  2. 2

    Ausnahme prüfen

    Prüfen Sie, ob eine Handwerkerausnahme oder ein anderer Befreiungstatbestand greift, und melden Sie befreite Fahrzeuge bei Toll Collect.

  3. 3

    Erfassungsart wählen

    Entscheiden Sie zwischen automatischer Erfassung per On-Board-Unit (OBU) und manueller Einbuchung über App oder Website.

  4. 4

    Registrieren und einbuchen

    Registrieren Sie sich für die OBU bei Toll Collect oder buchen Sie jede Fahrt vor Fahrtantritt manuell ein.

  5. 5

    Nachweise mitführen

    Sorgen Sie dafür, dass Fahrzeug- und Emissionsdaten korrekt hinterlegt sind, damit der richtige Mautsatz berechnet wird.

Quellen

  1. Ausdehnung der Mautpflicht ab 01.07.2024 auf Fahrzeuge über 3,5 tBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)Bundesministerium der Justiz
  3. Wie hoch ist die Maut? – Mautsätze und TeilsätzeBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  4. Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie LkwBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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