Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, mit der elektronische Aufzeichnungssysteme und ihre digitalen Aufzeichnungen gegen Manipulation geschützt werden müssen; sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a AO). Auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 1 Abs. 2 KassenSichV). Übergangsregeln: Für EU-Taxameter, die vor 2021 mit INSIKA-Technik ausgerüstet wurden, gelten die Anforderungen ab 01.01.2026 (§ 9 KassenSichV), für bestimmte Wegstreckenzähler ab 01.01.2027 (§ 10). Dient der Finanzamtskontrolle.
Experten-Rat: Taxiunternehmer ohne TSE-konformes Taxameter riskieren Steuernachschätzungen durch das Finanzamt. Die Umrüstung ist Pflicht.