Pflichtprüfung für alle Fahrzeuge in festen Abständen (Anlage VIII StVZO). Lkw über 3,5 t und Busse: alle 12 Monate, bei Bussen und Lkw über 7,5 t zusätzlich Sicherheitsprüfungen. Lkw bis 3,5 t: alle 24 Monate. Pkw: erstmals nach 36, dann alle 24 Monate; Taxen und Mietwagen (Pkw nach PBefG) alle 12 Monate. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.
Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
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Verwandte Begriffe aus „Technik"
ADR – Gefahrgutbeförderung
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Betrifft Chemikalien, Brennstoffe, Gase u.a. Fahrer benötigen ADR-Schulung und ADR-Schein.
Telematik / Flottenmanagement
GPS-basierte Systeme zur Echtzeit-Überwachung von Fahrzeugstandorten, Kraftstoffverbrauch, Fahrerverhalten und Wartungsintervallen. Reduziert Kosten und verbessert die Disposition erheblich.
EMS – European Modular System
Europäischer Standard für modulare Lkw-Kombination, der in einigen EU-Ländern bis zu 25,25m Länge erlaubt. In Deutschland dürfen solche Kombinationen als „Lang-Lkw“ nur auf dem Streckennetz fahren, das die Verordnung über Ausnahmen für Fahrzeuge mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) festlegt.
LKW-Führerschein Klassen (C, CE, D, DE)
Klasse C: Fahrzeuge >3,5t mit Anhänger bis 750 kg. CE: LKW mit Anhänger >750 kg (Sattelzug). D: Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. DE: Bus mit Anhänger. Zusätzlich: Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (BKrFQG) Pflicht.