Pflichtgerät in Fahrzeugen über 3,5t (seit 01.07.2026 im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage bereits über 2,5 t) für die Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Seit 2023 ist der Smart Tachograph G2V2 in Neufahrzeugen vorgeschrieben. Der Massenspeicher der Fahrzeugeinheit hält die Daten mindestens 365 Tage vor.
Experten-Rat: Die von Fahrerkarten und Massenspeichern kopierten Daten müssen ein Jahr ab dem Kopieren gespeichert werden (§ 4 Abs. 3 FPersG). Wer das nicht tut, riskiert bei einer Betriebskontrolle der Landesaufsichtsbehörde erhebliche Bußgelder.