Pflichtgerät in Fahrzeugen über 3,5t für die Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Seit 2023 ist der Smart Tachograph G2V2 in Neufahrzeugen vorgeschrieben. Daten werden mindestens 28 Tage on-board gespeichert.
Experten-Rat: Fahrerkarten und Tachographendaten müssen mindestens 12 Monate aufbewahrt werden. Wer das nicht tut, riskiert bei einer BALM-Kontrolle erhebliche Bußgelder.