Zum Inhalt springen
Zurück zum Glossar
Technik

Fahrtenschreiber / Tachograph

Pflichtgerät in Fahrzeugen über 3,5t (seit 01.07.2026 im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage bereits über 2,5 t) für die Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Seit 2023 ist der Smart Tachograph G2V2 in Neufahrzeugen vorgeschrieben. Der Massenspeicher der Fahrzeugeinheit hält die Daten mindestens 365 Tage vor.

Experten-Rat: Die von Fahrerkarten und Massenspeichern kopierten Daten müssen ein Jahr ab dem Kopieren gespeichert werden (§ 4 Abs. 3 FPersG). Wer das nicht tut, riskiert bei einer Betriebskontrolle der Landesaufsichtsbehörde erhebliche Bußgelder.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu „Fahrtenschreiber / Tachograph“?

Furkan Bakir und das Experten-Team beantworten Fragen aus der Praxis — kostenfreies Erstgespräch.

Lenk- und Ruhezeiten (VO (EG) 561/2006)

EU-Verordnung mit maximalen Lenkzeiten und Mindestruhezeiten für Berufskraftfahrer. Tägliche Lenkzeit: max. 9h (2×/Woche 10h). Wöchentlich: max. 56h, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen max. 90h. Tägliche Ruhezeit: mind. 11h.

TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, mit der elektronische Aufzeichnungssysteme und ihre digitalen Aufzeichnungen gegen Manipulation geschützt werden müssen; sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a AO). Auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 1 Abs. 2 KassenSichV). Übergangsregeln: Für EU-Taxameter, die vor 2021 mit INSIKA-Technik ausgerüstet wurden, gelten die Anforderungen ab 01.01.2026 (§ 9 KassenSichV), für bestimmte Wegstreckenzähler ab 01.01.2027 (§ 10). Dient der Finanzamtskontrolle.

Hauptuntersuchung (HU / TÜV)

Pflichtprüfung für alle Fahrzeuge in festen Abständen (Anlage VIII StVZO). Lkw über 3,5 t und Busse: alle 12 Monate, bei Bussen und Lkw über 7,5 t zusätzlich Sicherheitsprüfungen. Lkw bis 3,5 t: alle 24 Monate. Pkw: erstmals nach 36, dann alle 24 Monate; Taxen und Mietwagen (Pkw nach PBefG) alle 12 Monate. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.

ADR – Gefahrgutbeförderung

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Betrifft Chemikalien, Brennstoffe, Gase u.a. Fahrer benötigen ADR-Schulung und ADR-Schein.

Alle 163 Fachbegriffe im Überblick

Newsletter für das Verkehrsgewerbe

Einmal im Monat: IHK-Termine, Fördernews und Praxis-Tipps für Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Kein Spam, jederzeit abmeldbar. Mehr in der Datenschutzerklärung.