EU-Verordnung mit maximalen Lenkzeiten und Mindestruhezeiten für Berufskraftfahrer. Tägliche Lenkzeit: max. 9h (2×/Woche 10h). Wöchentlich: max. 56h, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen max. 90h. Tägliche Ruhezeit: mind. 11h.
Experten-Rat: Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden – so schon der EuGH (Urteil vom 20.12.2017, C-102/16), seit 20.08.2020 ausdrücklich in Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2006. Die Kosten der Unterkunft trägt der Arbeitgeber.