EU-Verordnung mit maximalen Lenkzeiten und Mindestruhezeiten für Berufskraftfahrer. Tägliche Lenkzeit: max. 9h (2×/Woche 10h). Wöchentlich: max. 56h, biweekly max. 90h. Tägliche Ruhezeit: mind. 11h.
Experten-Rat: Die wöchentliche Ruhezeit ist der häufigste Verstoßgrund. Sie muss außerhalb des Fahrzeugs genommen werden – seit einem EuGH-Urteil 2020.