Bundesbehörde, die bei Straßenkontrollen u. a. Lenk- und Ruhezeiten, Kabotagevorschriften und den technischen Zustand der Fahrzeuge kontrolliert. Im Betrieb prüft das BALM nur Güterkraftverkehrsrecht, Werkverkehr und Maut (§ 12 Abs. 4 GüKG); Betriebskontrollen zu Lenk- und Ruhezeiten und Tachograph führen die Aufsichtsbehörden der Länder durch (§ 4 FPersG). Bis Ende 2022 hieß es Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Experten-Rat: Wir empfehlen jedem Unternehmen ein jährliches internes Compliance-Audit. Was BALM und Landesbehörden prüfen, können wir vorher simulieren – und so Bußgelder vermeiden.