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Recht

Verkehrsleiter (intern & extern)

Die natürliche Person, die die Transportaktivitäten eines Unternehmens tatsächlich leitet. Intern: Angestellter oder Inhaber. Extern: Dienstleister per Vertrag. Extern: max. 4 Unternehmen mit max. 50 Fahrzeugen insgesamt.

Experten-Rat: Ein externer Verkehrsleiter muss tatsächlichen Einfluss auf den Betrieb haben – nicht nur auf dem Papier stehen. Behörden prüfen das zunehmend mit Betriebsbesuchen.

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