Die natürliche Person, die die Transportaktivitäten eines Unternehmens tatsächlich leitet. Intern: Angestellter oder Inhaber. Extern: Dienstleister per Vertrag. Extern: max. 4 Unternehmen mit max. 50 Fahrzeugen insgesamt.
Experten-Rat: Ein externer Verkehrsleiter muss tatsächlichen Einfluss auf den Betrieb haben – nicht nur auf dem Papier stehen. Die Behörde kontrolliert die Voraussetzungen regelmäßig, mindestens alle zehn Jahre (§ 11 GBZugV).