Das GüKG regelt den Güterkraftverkehr in Deutschland. Seit dem 27.02.2026 brauchen Unternehmer mit Sitz im Inland für gewerblichen Güterkraftverkehr eine Gemeinschaftslizenz (§ 3 Abs. 1 GüKG); das Gesetz regelt die Voraussetzungen der Erteilung, Rücknahme und Widerruf (§ 3 Abs. 2, 4), die Fortgeltung alter Erlaubnisse (§ 24) sowie Sanktionen bei Verstößen.
Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern, das GüKG einmal vollständig zu lesen – es ist die rechtliche Grundlage für alles. Den Werkverkehr regeln § 1 Abs. 2 und § 9 GüKG; § 7a GüKG betrifft die Haftpflichtversicherung.