Das GüKG regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland. Es definiert die Erlaubnispflicht (§3 GüKG), die Voraussetzungen für die Erteilung, Widerruf und Ruhendstellung der Erlaubnis sowie Sanktionen bei Verstößen.
Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern, das GüKG einmal vollständig zu lesen – es ist die rechtliche Grundlage für alles. §7a GüKG regelt u.a. die Freistellung für den Werkverkehr.