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Recht

GüKG – Güterkraftverkehrsgesetz

Das GüKG regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland. Es definiert die Erlaubnispflicht (§3 GüKG), die Voraussetzungen für die Erteilung, Widerruf und Ruhendstellung der Erlaubnis sowie Sanktionen bei Verstößen.

Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern, das GüKG einmal vollständig zu lesen – es ist die rechtliche Grundlage für alles. §7a GüKG regelt u.a. die Freistellung für den Werkverkehr.

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