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Recht

Omnibusverkehr / Linienverkehr

Regelmäßige Personenbeförderung auf festgelegten Linien nach Fahrplan. Bedarf einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG. Unterschied zum Gelegenheitsverkehr (Reisebusse, Ausflugsfahrten), der nach §48 PBefG geregelt ist.

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