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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Hannover 2026: Behörde, Antrag, Kosten

Zuletzt geprüft: 9 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (8 Abschnitte)

Der Taximarkt in Hannover: Chancen für Gründer

Hannover ist als Landeshauptstadt das wirtschaftliche Zentrum Niedersachsens und eingebettet in die Region Hannover. Messe, Flughafen Langenhagen, Hauptbahnhof und ein starker Pendlerverkehr sorgen für konstante Nachfrage im Gelegenheitsverkehr. Für Gründerinnen und Gründer, die ein eigenes Taxiunternehmen aufbauen oder von einer Plattform-Tätigkeit in die Selbstständigkeit wechseln wollen, ist das ein attraktiver Standort – vorausgesetzt, die Genehmigung sitzt.

Wichtig vorab: Anders als beim reinen Fahren für Uber, Bolt oder FreeNow reicht ein Personenbeförderungsschein allein nicht. Wer selbst ein Taxi betreiben will, braucht eine eigene Taxikonzession (Taxigenehmigung) nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese Genehmigung ist personen-, fahrzeug- und standortgebunden und wird von der örtlichen Genehmigungsbehörde erteilt. Und genau bei der Behörde liegt in Hannover die erste Besonderheit.

Zuständige Genehmigungsbehörde: Stadt oder Region?

In Hannover ist die Zuständigkeit geteilt. Das ist ein häufiger Fehler bei der Antragstellung – viele Gründer schicken ihre Unterlagen an die falsche Stelle und verlieren Wochen.

  • Liegt Ihr Betriebssitz im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, ist die Stadt Hannover (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.
  • Liegt Ihr Betriebssitz in einer der übrigen Städte oder Gemeinden der Region Hannover (etwa Langenhagen, Garbsen, Lehrte, Laatzen, Seelze), ist die Region Hannover zuständig.
BetriebssitzZuständige BehördeKontakt (Stand 2026 – vor Antrag prüfen)
Stadtgebiet Landeshauptstadt HannoverLandeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung – FahrerlaubnisbehördeHannoverServiceCenter, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover; fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.de
Übrige Region Hannover (ohne LHH)Region Hannover, Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerblicher KraftverkehrHildesheimer Str. 20, 30169 Hannover; Gewerblicher.Kraftverkehr@region-hannover.de

Stadt und Region haben jeweils eigene Tarifverordnungen: den „TaxiTarif“ der Landeshauptstadt (Ratsbeschluss vom 26. Juni 2025) und die Entgeltverordnung der Region, die ausdrücklich „mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover“ gilt. Beide gelten seit dem 1. August 2025 mit gleichem Grund- und Kilometerpreis; ein Unterschied: Die Stadt berechnet keine Anfahrt, die Region berechnet Anfahrten ab 5 km Entfernung vom Betriebssitz. Klären Sie die konkrete Zuständigkeit und die aktuellen Ansprechpartner immer vor der Einreichung telefonisch oder per E-Mail – Adressen und Durchwahlen ändern sich.

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Ein häufiger Verzögerungsgrund in Hannover ist nicht das Fehlen der Fachkunde, sondern der falsche Adressat. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betriebssitz im Stadtgebiet oder in der übrigen Region liegt – das entscheidet über die Behörde und spart Ihnen im Zweifel mehrere Wochen.

Wartezeiten und Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG

Anders als Mietwagenkonzessionen darf die Behörde die Zahl der Taxikonzessionen begrenzen. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 4 PBefG: Die Genehmigung ist zu versagen, wenn durch weitere Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. Bei dieser sogenannten Bedürfnisprüfung sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben zu berücksichtigen; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr betragen.

Konkret bedeutet das: In Ballungsräumen kann eine Warteliste bestehen, sodass eine neue Konzession erst nach Monaten oder Jahren erteilt wird. Ob in der Landeshauptstadt Hannover oder in der übrigen Region aktuell eine Kontingentierung mit Warteliste besteht und wie lang diese ist, lässt sich nicht seriös pauschal beziffern – das ändert sich laufend. Fragen Sie den aktuellen Stand der Warteliste ausdrücklich bei der zuständigen Behörde ab, bevor Sie in Fahrzeug und Ausstattung investieren. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG).

Ein möglicher Weg ohne Warteliste: die Übernahme eines bestehenden Taxiunternehmens (oder eines wesentlichen, selbständig abgrenzbaren Teils davon), das aufgibt. Die Genehmigung selbst ist nicht frei handelbar; ihre Übertragung ist nur zusammen mit dem Unternehmen zulässig und muss von der Behörde genehmigt werden, wobei der Erwerber alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen muss (§ 2 Abs. 2 und 3 PBefG). Genehmigungen, die Neubewerber erhalten haben, sind in den ersten zwei Jahren nicht übertragbar.

Antragsprozess Schritt für Schritt

  1. Zuständigkeit klären. Stadt Hannover oder Region Hannover – abhängig vom Betriebssitz (siehe Tabelle oben).
  2. IHK-Fachkunde nachweisen. Ohne bestandene Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (oder eine anerkannte Befreiung) wird kein Antrag genehmigt.
  3. Antragsunterlagen zusammenstellen. Dazu zählen in der Regel Führungszeugnis (Belegart O), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg), Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Fachkundenachweis und Fahrzeugunterlagen.
  4. Bedürfnisprüfung/Warteliste abfragen. Lassen Sie sich den aktuellen Stand bestätigen.
  5. Antrag einreichen und Gebühr zahlen. Die Genehmigungsgebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungskostenordnung; erfragen Sie den konkreten Betrag bei der Behörde.
  6. Fahrzeug abnehmen und ausrüsten lassen. Ein geeichter Taxameter, Taxischild und Ordnungsnummer, die übrige vorgeschriebene Ausstattung und ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik gehören dazu.
  7. Genehmigungsurkunde erhalten und Betrieb aufnehmen.

Planen Sie realistisch mehrere Wochen für die Beschaffung der Registerauszüge und die behördliche Prüfung ein – unabhängig von einer möglichen Warteliste.

Voraussetzungen für die Taxikonzession in Hannover

Die Anforderungen ergeben sich bundeseinheitlich aus dem PBefG und der PBZugV. Für Hannover gelten sie unverändert:

  • Persönliche Zuverlässigkeit. Nachgewiesen über Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister. Erhebliche Vorstrafen oder Punkte können zur Versagung führen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV). Nachweis von Eigenkapital in Höhe von 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Belegt wird dies durch eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Dazu kommen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die höchstens drei Monate alt sein dürfen.
  • Fachliche Eignung (IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG). Diese Prüfung bleibt für jede Konzession Pflicht. Die IHK Hannover prüft Personen mit Hauptwohnsitz in ihrem Bezirk und erhebt eine Prüfungsgebühr von 239 EUR; sonst ist die IHK Ihres Wohnsitzes zuständig. Details zu Inhalten und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen.
  • Personenbeförderungsschein (P-Schein). Jede Person, die das Taxi selbst steuert, benötigt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Er wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und setzt unter anderem ein ärztliches Gutachten voraus. Zur Abgrenzung von der Unternehmerfachkunde hilft unser Beitrag zum Unterschied zwischen P-Schein und Fachkunde.
  • Ortskunde, Fachkunde der Fahrer und Navigationsgerät. Die früher verlangte Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Hintergründe im Ratgeber zur Ortskundeprüfung.

Taxitarif in Hannover und Umsatzsteuer

Der Taxitarif wird per Rechtsverordnung festgelegt – für Betriebe mit Sitz in der Landeshauptstadt im „TaxiTarif“ der Stadt, für Betriebe in den übrigen Regionskommunen in der Verordnung der Region; die Beträge sind gleich. Taxifahrten sind Pflichtfahrten zum behördlich festgesetzten Tarif – frei verhandeln dürfen Sie nicht (Ausnahme: Festpreise im Tarifkorridor, siehe unten).

TarifbestandteilWert (gültig seit 1. August 2025)
Grundpreis je Fahrt4,50 EUR
Kilometerpreis2,80 EUR
Wartezeit / Stillstand35,00 EUR je Stunde

Diese Werte dienen der Orientierung. Da Tarifverordnungen regelmäßig angepasst werden, prüfen Sie die für Ihren Betriebssitz gültige Fassung (TaxiTarif der Stadt bzw. Verordnung der Region) vor Betriebsaufnahme.

Seit dem 1. August 2025 gelten in Stadt und Region flexible Taxi-Festpreise: Bei Fahrten auf vorherige Bestellung darf der vereinbarte Festpreis höchstens zehn Prozent über oder unter dem Taxameterpreis liegen (Tarifkorridor nach § 2a der Verordnungen); bestellt werden kann telefonisch, per E-Mail oder per App. Für Mietwagen kann die Genehmigungsbehörde nach § 51a PBefG ein Mindestbeförderungsentgelt festlegen; ob und ab wann ein solches in Hannover gilt, erfragen Sie bitte bei der Behörde.

Steuerlich gilt bundeseinheitlich: Taxi-Nahverkehr wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet, Mietwagenverkehr dagegen mit 19 Prozent. Dieser Unterschied ist ein wichtiger Faktor in Ihrer Kalkulation.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wenn eine Warteliste den Einstieg ins Taxigewerbe blockiert, ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG oft der schnellere Weg. Für Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG – die Genehmigung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen erteilt, ohne Kontingent. Genau deshalb setzen viele, die über Plattformen wie Uber und Bolt fahren wollen, auf den Mietwagen.

Die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, IHK-Fachkunde) sind fast deckungsgleich mit denen der Taxikonzession. Die wesentlichen Unterschiede: Mietwagen dürfen nicht an Halteplätzen bereitstehen oder auf der Straße herangewinkt werden, unterliegen der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und werden mit 19 Prozent statt 7 Prozent besteuert. Dafür sind Sie preislich flexibler und schneller genehmigungsfähig.

Welcher Weg für Ihren Standort in Hannover besser passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Die Details und den lokalen Antragsweg beschreiben wir im Ratgeber zur Mietwagenkonzession in Hannover. Wer die grundsätzliche Systematik vertiefen will, findet sie im übergeordneten Leitfaden zur Taxikonzession.

Häufige Fragen zur Taxikonzession in Hannover

Wer erteilt die Taxikonzession in Hannover?

Das hängt vom Betriebssitz ab. Liegt er im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover, ist die Stadt Hannover (Fachbereich Öffentliche Ordnung – Fahrerlaubnisbehörde, Am Schützenplatz 1) zuständig. Liegt er in einer anderen Kommune der Region Hannover, ist die Region Hannover (Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerblicher Kraftverkehr) zuständig. Klären Sie die Zuständigkeit vor der Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Muss ich in Hannover noch eine Ortskundeprüfung ablegen?

Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen außerdem ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug an Eigenkapital nachweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen.

Gibt es in Hannover eine Warteliste für Taxikonzessionen?

Das kann sein. Über § 13 Abs. 4 PBefG darf die Behörde die Zahl der Taxen begrenzen, wenn die Funktionsfähigkeit des Gewerbes bedroht wäre. Ob aktuell eine Kontingentierung mit Warteliste besteht und wie lang sie ist, ändert sich laufend – fragen Sie den Stand direkt bei der zuständigen Behörde ab.

Was ist schneller: Taxi- oder Mietwagenkonzession?

In der Regel die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG, da für sie keine Bedürfnisprüfung gilt und kein Kontingent besteht. Sie unterliegt aber der Rückkehrpflicht und wird mit 19 Prozent statt 7 Prozent Umsatzsteuer besteuert.

Brauche ich für Uber oder Bolt in Hannover eine eigene Konzession?

Ja. Uber und Bolt sind nur Vermittler und ersetzen keine Genehmigung. Wer selbstständig fährt, benötigt eine eigene Mietwagenkonzession sowie den P-Schein. Die Plattform stellt die Aufträge, die rechtliche Verantwortung liegt beim Unternehmer.

Sie planen den Einstieg ins Taxi- oder Mietwagengewerbe in Hannover und wollen die Behörde, Fachkunde und Kalkulation von Anfang an richtig aufsetzen? Unsere Gründungsberatung begleitet Sie von der Zuständigkeitsklärung bis zur Genehmigungsurkunde.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover (TaxiTarif) — Landeshauptstadt Hannover
  4. Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Region Hannover — Region Hannover

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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