Der Taximarkt in Hannover: Chancen für Gründer
Hannover ist mit rund 535.000 Einwohnern das wirtschaftliche Zentrum Niedersachsens, und die Region Hannover kommt auf über eine Million Menschen. Messe, Flughafen Langenhagen, Hauptbahnhof und ein starker Pendlerverkehr sorgen für konstante Nachfrage im Gelegenheitsverkehr. Für Gründerinnen und Gründer, die ein eigenes Taxiunternehmen aufbauen oder von einer Plattform-Tätigkeit in die Selbstständigkeit wechseln wollen, ist das ein attraktiver Standort – vorausgesetzt, die Genehmigung sitzt.
Wichtig vorab: Anders als beim reinen Fahren für Uber, Bolt oder FreeNow reicht ein Personenbeförderungsschein allein nicht. Wer selbst ein Taxi betreiben will, braucht eine eigene Taxikonzession (Taxigenehmigung) nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese Genehmigung ist personen-, fahrzeug- und standortgebunden und wird von der örtlichen Genehmigungsbehörde erteilt. Und genau bei der Behörde liegt in Hannover die erste Besonderheit.
Zuständige Genehmigungsbehörde: Stadt oder Region?
In Hannover ist die Zuständigkeit geteilt. Das ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung – viele Gründer schicken ihre Unterlagen an die falsche Stelle und verlieren Wochen.
- Liegt Ihr Betriebssitz im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, ist die Stadt Hannover (Fachbereich Öffentliche Ordnung) zuständig.
- Liegt Ihr Betriebssitz in einer der übrigen Städte oder Gemeinden der Region Hannover (etwa Langenhagen, Garbsen, Lehrte, Laatzen, Seelze), ist die Region Hannover zuständig.
| Betriebssitz | Zuständige Behörde | Kontakt (Stand 2026 – vor Antrag prüfen) |
|---|---|---|
| Stadtgebiet Landeshauptstadt Hannover | Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung | In den Sieben Stücken 7 a, 30655 Hannover; Tel. 0511 168-48594 |
| Übrige Region Hannover (ohne LHH) | Region Hannover, Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Personenbeförderung | Gewerblicher.Kraftverkehr@region-hannover.de |
Beide Behörden arbeiten auf Grundlage derselben Rechtsverordnungen für die Region Hannover, sodass Tarif und Betriebsregeln weitgehend einheitlich sind. Klären Sie die konkrete Zuständigkeit und die aktuellen Ansprechpartner immer vor der Einreichung telefonisch oder per E-Mail – Adressen und Durchwahlen ändern sich.
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Der häufigste Verzögerungsgrund in Hannover ist nicht das Fehlen der Fachkunde, sondern der falsche Adressat. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betriebssitz im Stadtgebiet oder in der übrigen Region liegt – das entscheidet über die Behörde und spart Ihnen im Zweifel mehrere Wochen.
Wartezeiten und Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG
Anders als Mietwagenkonzessionen darf die Behörde die Zahl der Taxikonzessionen begrenzen. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 4 PBefG: Die Genehmigung ist zu versagen, wenn durch weitere Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. Diese sogenannte Bedürfnisprüfung stützt sich auf Beobachtungszeiträume, Umsatzentwicklung, Zahl der Neuzulassungen und Insolvenzen im Gewerbe.
Konkret bedeutet das: In Ballungsräumen kann eine Warteliste bestehen, sodass eine neue Konzession erst nach Monaten oder Jahren erteilt wird. Ob in der Landeshauptstadt Hannover oder in der übrigen Region aktuell eine Kontingentierung mit Warteliste besteht und wie lang diese ist, lässt sich nicht seriös pauschal beziffern – das ändert sich laufend. Fragen Sie den aktuellen Stand der Warteliste ausdrücklich bei der zuständigen Behörde ab, bevor Sie in Fahrzeug und Ausstattung investieren.
Ein bewährter Weg, die Warteliste zu umgehen: die Übernahme einer bestehenden Konzession aus einem Betrieb, der aufgibt. Die Genehmigung selbst ist zwar nicht frei handelbar, aber bei einer Betriebsübernahme kann die Behörde die Konzession auf den Erwerber übertragen, sofern dieser alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
Antragsprozess Schritt für Schritt
- Zuständigkeit klären. Stadt Hannover oder Region Hannover – abhängig vom Betriebssitz (siehe Tabelle oben).
- IHK-Fachkunde nachweisen. Ohne bestandene Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG (oder eine anerkannte Befreiung) wird kein Antrag genehmigt.
- Antragsunterlagen zusammenstellen. Dazu zählen in der Regel Führungszeugnis (Belegart 0), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg), Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Fachkundenachweis und Fahrzeugunterlagen.
- Bedürfnisprüfung/Warteliste abfragen. Lassen Sie sich den aktuellen Stand bestätigen.
- Antrag einreichen und Gebühr zahlen. Die Genehmigungsgebühren richten sich nach der jeweiligen Verwaltungskostenordnung; erfragen Sie den konkreten Betrag bei der Behörde.
- Fahrzeug abnehmen und ausrüsten lassen. Taxameter, Wegstreckenzähler, Dachzeichen und ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik gehören dazu.
- Genehmigungsurkunde erhalten und Betrieb aufnehmen.
Planen Sie realistisch mehrere Wochen für die Beschaffung der Registerauszüge und die behördliche Prüfung ein – unabhängig von einer möglichen Warteliste.
Voraussetzungen für die Taxikonzession in Hannover
Die Anforderungen ergeben sich bundeseinheitlich aus dem PBefG und der PBZugV. Für Hannover gelten sie unverändert:
- Persönliche Zuverlässigkeit. Nachgewiesen über Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister. Erhebliche Vorstrafen oder Punkte können zur Versagung führen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV). Nachweis von Eigenkapital in Höhe von 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Belegt wird dies etwa durch Eigenkapitalbescheinigung, Bankauskunft oder eine Bescheinigung des Steuerberaters.
- Fachliche Eignung (IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG). Diese Prüfung bleibt für jede Konzession Pflicht. Die IHK Hannover erhebt dafür eine Prüfungsgebühr im Bereich von rund 240 EUR. Details zu Inhalten und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur IHK-Fachkunde Taxi und Mietwagen.
- Personenbeförderungsschein (P-Schein). Jede Person, die das Taxi selbst steuert, benötigt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Er wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und setzt unter anderem ein ärztliches Gutachten voraus. Zur Abgrenzung von der Unternehmerfachkunde hilft unser Beitrag zum Unterschied zwischen P-Schein und Fachkunde.
- Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung. Die früher verlangte Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. An ihre Stelle ist die Pflicht getreten, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug einzusetzen. Ein Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft – ob Niedersachsen einen solchen vorsieht, erfragen Sie bei der Behörde. Hintergründe im Ratgeber zur Ortskundeprüfung.
Taxitarif in Hannover und Umsatzsteuer
Der Taxitarif wird kommunal per Rechtsverordnung festgelegt und gilt einheitlich für die Region Hannover. Taxifahrten sind Pflichtfahrten zum behördlich festgesetzten Tarif – frei verhandeln dürfen Sie nicht.
| Tarifbestandteil | Wert (laut Tarifverordnung, Stand 2025) |
|---|---|
| Grundpreis je Fahrt | rund 4,50 EUR |
| Kilometerpreis | rund 2,80 EUR |
| Wartezeit / Stillstand | rund 35,00 EUR je Stunde |
Diese Werte dienen der Orientierung. Da Tarifverordnungen regelmäßig angepasst werden, prüfen Sie die aktuell gültige Fassung der Beförderungsentgelt-Verordnung für die Region Hannover vor Betriebsaufnahme.
Neu ist ein 2025 auf den Weg gebrachtes Instrument: flexible Taxi-Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors von jeweils höchstens zehn Prozent nach oben und unten, per Telefon oder App vorab vereinbar. Über die FreeNow-App sind Taxi-Festpreise in Hannover seit dem 1. September 2025 buchbar. Parallel ist ein Mindestpreis für Mietwagenfahrten (etwa über Uber und Bolt) geplant, der zwischen ÜSTRA-Nahverkehrstarif und Taxipreis liegen soll. Den genauen Umsetzungsstand des Mietwagen-Mindestpreises erfragen Sie bitte bei der Behörde – regulatorische Vorhaben können sich verzögern.
Steuerlich gilt bundeseinheitlich: Taxi-Nahverkehr wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet, Mietwagenverkehr dagegen mit 19 Prozent. Dieser Unterschied ist ein wichtiger Faktor in Ihrer Kalkulation.
Mietwagenkonzession als schnellere Alternative
Wenn eine Warteliste den Einstieg ins Taxigewerbe blockiert, ist die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG oft der schnellere Weg. Für Mietwagen gibt es keine Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG – die Genehmigung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen erteilt, ohne Kontingent. Genau deshalb wächst über Plattformen wie Uber und Bolt der Mietwagenmarkt auch in Hannover.
Die Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, IHK-Fachkunde) sind fast deckungsgleich mit denen der Taxikonzession. Die wesentlichen Unterschiede: Mietwagen dürfen nicht an Halteplätzen bereitstehen oder auf der Straße herangewinkt werden, unterliegen der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und werden mit 19 Prozent statt 7 Prozent besteuert. Dafür sind Sie preislich flexibler und schneller genehmigungsfähig.
Welcher Weg für Ihren Standort in Hannover besser passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Die Details und den lokalen Antragsweg beschreiben wir im Ratgeber zur Mietwagenkonzession in Hannover. Wer die grundsätzliche Systematik vertiefen will, findet sie im übergeordneten Leitfaden zur Taxikonzession.
Häufige Fragen zur Taxikonzession in Hannover
Wer erteilt die Taxikonzession in Hannover?
Das hängt vom Betriebssitz ab. Liegt er im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover, ist die Stadt Hannover (Fachbereich Öffentliche Ordnung) zuständig. Liegt er in einer anderen Kommune der Region Hannover, ist die Region Hannover (Team Personenbeförderung) zuständig. Klären Sie die Zuständigkeit vor der Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Muss ich in Hannover noch eine Ortskundeprüfung ablegen?
Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Stattdessen ist ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik Pflicht. Ein zusätzlicher Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und derzeit nicht bundesweit in Kraft – ob Niedersachsen einen vorsieht, erfragen Sie bei der Behörde.
Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?
Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug an Eigenkapital nachweisen. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel über eine Bankauskunft oder eine Bescheinigung des Steuerberaters.
Gibt es in Hannover eine Warteliste für Taxikonzessionen?
Das kann sein. Über § 13 Abs. 4 PBefG darf die Behörde die Zahl der Taxen begrenzen, wenn die Funktionsfähigkeit des Gewerbes bedroht wäre. Ob aktuell eine Kontingentierung mit Warteliste besteht und wie lang sie ist, ändert sich laufend – fragen Sie den Stand direkt bei der zuständigen Behörde ab.
Was ist schneller: Taxi- oder Mietwagenkonzession?
In der Regel die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG, da für sie keine Bedürfnisprüfung gilt und kein Kontingent besteht. Sie unterliegt aber der Rückkehrpflicht und wird mit 19 Prozent statt 7 Prozent Umsatzsteuer besteuert.
Brauche ich für Uber oder Bolt in Hannover eine eigene Konzession?
Ja. Uber und Bolt sind nur Vermittler und ersetzen keine Genehmigung. Wer selbstständig fährt, benötigt eine eigene Mietwagenkonzession sowie den P-Schein. Die Plattform stellt die Aufträge, die rechtliche Verantwortung liegt beim Unternehmer.
Sie planen den Einstieg ins Taxi- oder Mietwagengewerbe in Hannover und wollen die Behörde, Fachkunde und Kalkulation von Anfang an richtig aufsetzen? Unsere Gründungsberatung begleitet Sie von der Zuständigkeitsklärung bis zur Genehmigungsurkunde.
