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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Essen 2026: Ablauf, Behörde & Voraussetzungen

Zuletzt geprüft: 12 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Essen: reifer Ruhrgebiets-Taximarkt mit neuer Preisordnung

Essen ist mit 574.682 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024) die viertgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens, eine der größten Städte des Ruhrgebiets und ein Verkehrsknoten mit Hauptbahnhof, Messe, Universitätsklinikum und dichter Konzernlandschaft. Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das eine konstante, breit gestreute Nachfrage nach Personenbeförderung – von Klinik- und Krankenfahrten über Geschäftsverkehr bis zum klassischen Nacht- und Wochenendgeschäft. Der Markt ist reif und reguliert: Der Einstieg läuft über eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), und die Zahl der Taxikonzessionen kann die Stadt mengenmäßig steuern.

Zwei Dinge vorweg, die in Essen 2026 den Unterschied machen. Erstens hat die Stadt den Taxitarif zum Jahr 2026 angepasst und – als eine der ersten Ruhrgebietsstädte – einen Mindesttarif für Mietwagen-Dienstleister wie Uber und Bolt beschlossen (gegen den das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im April 2026 einem Eilantrag zweier Unternehmen stattgegeben hat). Zweitens gilt weiterhin bundeseinheitlich: Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 nicht mehr. Wer die Rahmenbedingungen kennt, plant den Markteintritt deutlich ruhiger.

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Essen ist ein Lehrbeispiel dafür, wie Kommunen den Wettbewerb zwischen Taxi und Plattform-Mietwagen neu ordnen. Der beschlossene Mindesttarif sollte dem Preis-Dumping die Grundlage nehmen – seit April 2026 ist er allerdings gerichtlich angegriffen, und wie es weitergeht, ist offen. Für seriöse Gründer bleibt die Richtung dennoch klar: Wer auf saubere Vollkostenrechnung setzt, ist unabhängig vom Ausgang gut aufgestellt. Wer heute in Essen startet, sollte die Weichenstellung zwischen Taxi und Mietwagen aber bewusst treffen, nicht dem Zufall überlassen. – Furkan Bakir

Zuständige Behörde in Essen

Genehmigungsbehörde nach PBefG ist die Stadt Essen, Bereich Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr (Alfredstraße 163, 45131 Essen, gewerblicherverkehr@amt66.essen.de). Antrag, Gebühren und Auskunft zu einer etwaigen Mengenbegrenzung laufen bei der Verwaltung zusammen; die Antragsformulare und die aktuelle Leistungsbeschreibung finden Sie im Serviceportal der Stadt Essen. Der Personenbeförderungsschein (P-Schein) wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab – für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist das die IHK zu Essen.

AnliegenZuständige StelleGrundlage
Taxi-/MietwagenkonzessionStadt Essen, Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Alfredstraße 163§§ 47, 49 PBefG
P-Schein (Fahrgastbeförderung)Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Essen§ 48 FeV
FachkundeprüfungIHK zu Essen§ 13 PBefG, PBZugV
Eichung des TaxametersEichamt (nach Landesrecht zuständige Eichbehörde)§ 40 MessEG, § 28 BOKraft
Hauptuntersuchungamtlich anerkannte Prüfstellen§ 29 StVZO

Maßgeblich sind immer die tagesaktuellen Angaben der Stadt Essen. Sprechzeiten, Online-Formulare und das Gebührenverzeichnis prüfen Sie bitte direkt bei der Behörde. Für die Bearbeitung nennt die Stadt ca. 8 bis 12 Wochen.

Wartezeit und Bedürfnisprüfung: der stadtspezifische Hebel

Der wichtigste ortsabhängige Faktor ist die mögliche Mengenbegrenzung. Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch zusätzliche Genehmigungen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre. Zu berücksichtigen sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben; der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr betragen. Ist die Grenze erreicht, werden neue Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, Neubewerber und vorhandene Unternehmer angemessen (§ 13 Abs. 5 PBefG) – in der Praxis über eine Warteliste. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar.

Für einen reifen Markt wie Essen ist eine solche Steuerung rechtlich möglich und in vergleichbaren Ruhrgebietsstädten nicht ungewöhnlich. Ob in Essen aktuell eine Begrenzung gilt, wie lang eine etwaige Warteliste ist und nach welchem Modus frei werdende Konzessionen zugeteilt werden, lässt sich verlässlich nur bei der Genehmigungsbehörde klären. Wichtig: Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht – sie ist deshalb der planbarere Einstieg.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: erst Verfügbarkeit klären, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. So binden Sie kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist.

SchrittInhaltHinweis
1Verfügbarkeit klärenBei der Stadt Essen nach Warteliste, Mengenstopp und Zuteilungsmodus fragen
2Qualifikation aufbauenP-Schein und IHK-Fachkunde organisieren (Ortskundeprüfung entfällt seit 2021)
3Nachweise zusammenstellenFührungszeugnis (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Eigenkapital, Unbedenklichkeiten
4Antrag einreichenSchriftlicher Antrag über das Serviceportal der Stadt Essen plus Anlagen und Gebühr
5Prüfung abwartenZuverlässigkeits-, Leistungs- und ggf. Bedürfnisprüfung
6Fahrzeug zulassenTaxameter, Dachzeichen, vorgeschriebene Ausführung, Hauptuntersuchung

Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.

Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Vereinbaren Sie bei einem etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.

Voraussetzungen im Überblick

Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung drei Säulen nach § 13 PBefG in Verbindung mit der PBZugV; hinzu kommt der Personenbeförderungsschein.

VoraussetzungRechtsgrundlageNachweis
Persönliche Zuverlässigkeit§ 13 Abs. 1 PBefGFührungszeugnis (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung
Finanzielle Leistungsfähigkeit§ 13 PBefG, § 2 PBZugVEigenkapitalnachweis: 2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Fachliche Eignung§ 13 PBefG, PBZugVIHK-Unternehmerfachkunde Taxi & Mietwagen (oder anerkannte Gleichstellung)
P-Schein§ 48 FeVFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest
Navigationsgerät (Fahrzeugausstattung Taxi)§ 28a BOKraftNavigationsgerät nach Stand der Technik im Fahrzeug

Persönliche Zuverlässigkeit: Einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben können die Zuverlässigkeit infrage stellen. Die Behörde holt dazu mehrere Auskünfte ein.

Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Den Nachweis führen Sie mit einer Eigenkapitalbescheinigung (Anlage Eigenkapital), die ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditinstitut bestätigt; wer keinen Jahresabschluss hat, legt eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht vor. Ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) dürfen höchstens drei Monate alt sein.

Fachliche Eignung: Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt Pflicht für jede Konzession. Statt der Prüfung genügt eine als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV) oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 PBZugV). Mehr dazu im Leitfaden Fachkunde Taxi & Mietwagen.

P-Schein, Ortskunde und Fachkunde der Fahrer: Der P-Schein setzt unter anderem Mindestalter, Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Unabhängig davon müssen Taxen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Details: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt.

Taxitarif Essen 2026 und der Mietwagen-Mindesttarif

Der Taxitarif ist in Essen kommunal festgelegt und für Sie als Unternehmer bindend. Maßgeblich ist die Taxitarif-Verordnung der Stadt Essen (zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juni 2026). Sie legt diese Werte fest:

TarifbestandteilWert (2026)
Grundpreis4,40 EUR
Kilometer 1 und 2je 2,80 EUR
Kilometer 3 und 4je 2,70 EUR
ab Kilometer 52,50 EUR
Wartezeit36,00 EUR je Stunde

Steuerlich gilt für den Taxi-Nahverkehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Mietwagenverkehr fallen dagegen 19 Prozent an – ein Unterschied, der in die Kalkulation gehört.

Die zweite Neuerung betrifft die Plattformen: Essen hatte zum 1. Januar 2026 einen Mindesttarif für Mietwagen-Dienstleister eingeführt, nach dem spontan vermittelte Fahrten über Uber, Bolt und ähnliche Dienste nur noch begrenzt günstiger sein dürfen als das Taxi (ausgenommen u. a. Krankenfahrten und rechtzeitig vorbestellte Fahrten). Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 1. April 2026 (Az. 7 L 141/26) entschieden, dass die Allgemeinverfügung gegenüber zwei Antragstellerinnen vorläufig nicht vollzogen werden darf; der Beschluss gilt nur zu deren Gunsten. Wie die Stadt die Regelung seitdem gegenüber allen anderen Unternehmen handhabt, erfragen Sie vor Betriebsstart bei der Stadt Essen.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wer nicht am Taxistand auf Laufkundschaft warten, sondern über App- und Vorbestellaufträge arbeiten möchte, sollte die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG prüfen. Die fachlichen Voraussetzungen sind identisch – Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, IHK-Fachkunde, P-Schein –, aber es gibt keine Bedürfnisprüfung. Ein möglicher Taxi-Konzessionsstopp betrifft Sie damit nicht.

KriteriumTaxi (§ 47 PBefG)Mietwagen (§ 49 PBefG)
Halten an Taxiständenerlaubtverboten
Auftragsannahmeauch spontan auf der Straßenur am Betriebssitz / vorbestellt
Tarifkommunal festgelegt (7 % USt)frei im Rahmen des Essener Mindesttarifs, dessen Stand gerichtlich offen ist (19 % USt)
Bedürfnis-/Mengenprüfungmöglich (§ 13 Abs. 4 PBefG)keine
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja (§ 49 Abs. 4 PBefG)

Beachten Sie die Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag ist vor der Fahrt am Betriebssitz oder in der Wohnung oder während der Fahrt eingegangen. Details und den Antragsweg für Essen finden Sie im Leitfaden Mietwagenkonzession Essen. Ein häufiger Weg ist der Start als Mietwagenunternehmen mit späterem Wechsel in eine frei werdende Taxikonzession.

Häufige Fragen zur Taxikonzession in Essen

Welche Behörde ist in Essen für die Taxikonzession zuständig?

Die Stadt Essen als Genehmigungsbehörde nach PBefG, Bereich Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Alfredstraße 163, 45131 Essen. Antrag, Gebühren und Auskunft zu einer etwaigen Mengenbegrenzung laufen dort zusammen; die Formulare finden Sie im Serviceportal der Stadt, die Bearbeitung dauert laut Stadt ca. 8 bis 12 Wochen. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab (für Essen die IHK zu Essen).

Gibt es in Essen eine Warteliste oder einen Konzessionsstopp?

Das lässt sich nur tagesaktuell bei der Genehmigungsbehörde verlässlich beantworten. Rechtlich ist eine Mengenbegrenzung nach § 13 Abs. 4 PBefG möglich und in reifen Ruhrgebietsmärkten nicht ungewöhnlich. Erfragen Sie konkret, ob eine Warteliste besteht, wie lang sie ist und nach welchem Modus zugeteilt wird. Die Mietwagenkonzession ist von dieser Prüfung nicht betroffen.

Muss ich in Essen noch eine Ortskundeprüfung machen?

Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen (§ 48 FeV). Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen außerdem ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie hoch ist der Essener Taxitarif 2026?

Nach der Taxitarif-Verordnung der Stadt beträgt der Grundpreis 4,40 EUR; Kilometer 1 und 2 kosten je 2,80 EUR, Kilometer 3 und 4 je 2,70 EUR, ab Kilometer 5 sind es 2,50 EUR, die Wartezeit kostet 36 EUR je Stunde. Für Mietwagen sieht die Allgemeinverfügung vom 13. Oktober 2025 seit 1. Januar 2026 einen Mindesttarif vor; das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ihn im April 2026 im Eilverfahren zugunsten zweier Antragstellerinnen außer Vollzug gesetzt. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Stadt Essen.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Das Kapital ist gebunden nachzuweisen, aber kein verlorener Aufwand. Den Nachweis führen Sie über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf höchstens ein Jahr zurückliegen.

Ist der Start als Mietwagen in Essen sinnvoll?

In vielen Fällen ja. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG hat dieselben fachlichen Voraussetzungen wie das Taxi, unterliegt aber keiner Bedürfnisprüfung – der Einstieg ist planbarer. Ein Essener Mindesttarif für Mietwagen soll den Preiskampf dämpfen; sein Stand ist nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen offen – erfragen Sie ihn bei der Stadt. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und den höheren Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Nächste Schritte für den Essener Markt

  1. Verfügbarkeit klären – fragen Sie bei der Stadt Essen nach einer etwaigen Warteliste, Mengenbegrenzung und dem Zuteilungsmodus.
  2. Qualifikation sichern – die IHK-Unternehmerfachkunde ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte können nach Beratung durch die Agentur für Arbeit unter Umständen einen Bildungsgutschein erhalten (Ermessensleistung, § 81 SGB III; Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein).
  3. Weichen stellen – prüfen Sie, ob Taxi oder die schneller verfügbare Mietwagenkonzession Essen besser zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Vertiefen Sie das Thema im Komplettleitfaden zur Taxikonzession und im Vergleich mit dem Nachbarmarkt Taxikonzession Köln.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Mein Rat für Essen: Behandeln Sie die Konzession als Projekt mit klarer Reihenfolge – erst Behörde und Verfügbarkeit, dann Fachkunde und P-Schein, zuletzt das Fahrzeug. Wer diese Reihenfolge einhält, bindet kein Kapital ins Blaue und startet mit einer belastbaren Kalkulation. Wir begleiten Sie dabei mit dem nötigen NRW-Know-how. – Furkan Bakir

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben, aktuelle Tarife und Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Essen. Stand: Oktober 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  4. Taxikonzession/Mietwagenkonzession – Serviceportal — Stadt Essen

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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