Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Essen 2026: Ablauf, Behörde & Voraussetzungen

10 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Essen: reifer Ruhrgebiets-Taximarkt mit neuer Preisordnung

Essen ist mit rund einer Dreiviertelmillion Einwohnern eine der größten Städte des Ruhrgebiets und ein Verkehrsknoten mit Hauptbahnhof, Messe, Universitätsklinikum und dichter Konzernlandschaft. Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das eine konstante, breit gestreute Nachfrage nach Personenbeförderung – von Klinik- und Krankenfahrten über Geschäftsverkehr bis zum klassischen Nacht- und Wochenendgeschäft. Der Markt ist reif und reguliert: Der Einstieg läuft über eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), und die Zahl der Taxikonzessionen kann die Stadt mengenmäßig steuern.

Zwei Dinge vorweg, die in Essen 2026 den Unterschied machen. Erstens hat die Stadt den Taxitarif zum Jahr 2026 angepasst und – als eine der ersten Ruhrgebietsstädte – einen Mindesttarif für Mietwagen-Dienstleister wie Uber und Bolt beschlossen (dessen Durchsetzung das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im April 2026 vorläufig gestoppt hat). Zweitens gilt weiterhin bundeseinheitlich: Eine verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer gibt es seit dem 2. August 2021 nicht mehr. Wer die Rahmenbedingungen kennt, plant den Markteintritt deutlich ruhiger.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Essen ist ein Lehrbeispiel dafür, wie Kommunen den Wettbewerb zwischen Taxi und Plattform-Mietwagen neu ordnen. Der beschlossene Mindesttarif sollte dem Preis-Dumping die Grundlage nehmen – seit April 2026 ist seine Durchsetzung allerdings gerichtlich ausgesetzt und die Stadt arbeitet an einer Neufassung. Für seriöse Gründer bleibt die Richtung dennoch klar: Wer auf saubere Vollkostenrechnung setzt, ist unabhängig vom Ausgang gut aufgestellt. Wer heute in Essen startet, sollte die Weichenstellung zwischen Taxi und Mietwagen aber bewusst treffen, nicht dem Zufall überlassen. – Furkan Bakir

Zuständige Behörde in Essen

Genehmigungsbehörde nach PBefG ist die Stadt Essen. Antrag, Gebühren und Auskunft zu einer etwaigen Mengenbegrenzung laufen bei der Verwaltung zusammen; die Antragsformulare und die aktuelle Leistungsbeschreibung finden Sie im Serviceportal der Stadt Essen. Der Personenbeförderungsschein (P-Schein) wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK zu Essen ab.

AnliegenZuständige StelleGrundlage
Taxi-/MietwagenkonzessionStadt Essen (Genehmigungsbehörde nach PBefG)§§ 47, 49 PBefG
P-Schein (Fahrgastbeförderung)Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Essen§ 48 FeV
FachkundeprüfungIHK zu Essen§ 13 PBefG, PBZugV
Taxameter-Eichung, HauptuntersuchungAnerkannte Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA)BOKraft, EichG

Maßgeblich sind immer die tagesaktuellen Angaben der Stadt Essen. Sprechzeiten, Online-Formulare, das Gebührenverzeichnis und die Frage nach einem etwaigen landesrechtlichen Fahrer-Fachkundenachweis prüfen Sie bitte direkt bei der Behörde.

Wartezeit und Bedürfnisprüfung: der stadtspezifische Hebel

Der wichtigste ortsabhängige Faktor ist die mögliche Mengenbegrenzung. Nach § 13 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde die Erteilung weiterer Taxikonzessionen versagen, wenn durch zusätzliche Genehmigungen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. Grundlage ist regelmäßig ein Gutachten zur Lage des Gewerbes – zu Auslastung, Ertragslage und Beschwerdebild. Stellt die Stadt eine Gefährdung fest, kann sie die Zahl der Konzessionen begrenzen und eine Warteliste führen.

Für einen reifen Markt wie Essen ist eine solche Steuerung rechtlich möglich und in vergleichbaren Ruhrgebietsstädten nicht ungewöhnlich. Ob in Essen aktuell eine Begrenzung gilt, wie lang eine etwaige Warteliste ist und nach welchem Modus frei werdende Konzessionen zugeteilt werden, lässt sich verlässlich nur bei der Genehmigungsbehörde klären. Wichtig: Die Mietwagenkonzession (§ 49 PBefG) unterliegt dieser Bedürfnisprüfung nicht – sie ist deshalb der planbarere Einstieg.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: erst Verfügbarkeit klären, dann qualifizieren, zuletzt das Fahrzeug verbindlich beschaffen. So binden Sie kein Kapital, bevor der Weg gesichert ist.

SchrittInhaltHinweis
1Verfügbarkeit klärenBei der Stadt Essen nach Warteliste, Mengenstopp und Zuteilungsmodus fragen
2Qualifikation aufbauenP-Schein und IHK-Fachkunde organisieren (Ortskundeprüfung entfällt seit 2021)
3Nachweise zusammenstellenFührungszeugnis (Belegart O), Auskunft Gewerbezentralregister, Eigenkapital, Unbedenklichkeiten
4Antrag einreichenSchriftlicher Antrag über das Serviceportal der Stadt Essen plus Anlagen und Gebühr
5Prüfung abwartenZuverlässigkeits-, Leistungs- und ggf. Bedürfnisprüfung
6Fahrzeug zulassenTaxameter, Dachzeichen, vorgeschriebene Ausführung, Hauptuntersuchung

Den vollständigen, stadtübergreifenden Ablauf finden Sie im Pillar-Leitfaden Taxikonzession beantragen.

Praxishinweis: Beginnen Sie mit P-Schein und Fachkunde, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich beschaffen. Vereinbaren Sie bei einem etwaigen Fahrzeug-Vorvertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass die Konzession nicht erteilt wird – so vermeiden Sie ein ungenutztes, voll umgerüstetes Taxi.

Voraussetzungen im Überblick

Die Genehmigungsbehörde prüft vor Erteilung drei Säulen nach § 13 PBefG in Verbindung mit der PBZugV; hinzu kommt der Personenbeförderungsschein.

VoraussetzungRechtsgrundlageNachweis
Persönliche Zuverlässigkeit§ 13 Abs. 1 PBefGErweitertes Führungszeugnis, Auskunft Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeit Finanzamt/Sozialversicherung
Finanzielle Leistungsfähigkeit§ 13 PBefG, § 2 PBZugVEigenkapitalnachweis: 2.250 EUR für das erste, 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Fachliche Eignung§ 13 PBefG, PBZugVIHK-Unternehmerfachkunde Taxi & Mietwagen (oder anerkannte Gleichstellung)
P-Schein§ 48 FeVFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ärztliches Gutachten, Sehtest
Navigationsgerät (statt Ortskunde)PBefG-Novelle / § 48 FeVNavigationsgerät nach Stand der Technik im Fahrzeug

Persönliche Zuverlässigkeit: Einschlägige Verkehrsdelikte, Vermögens- oder Steuerstraftaten sowie nicht abgeführte Sozialabgaben können die Zuverlässigkeit infrage stellen. Die Behörde holt dazu mehrere Auskünfte ein.

Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR Eigenkapital für das erste und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Der Nachweis erfolgt über Bankbestätigung oder eine testierte Vermögensübersicht und sollte aktuell sein.

Fachliche Eignung: Die IHK-Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG bleibt Pflicht für jede Konzession. Verzichtbar ist sie nur bei einem anerkannten kaufmännischen Abschluss oder ausreichend langer leitender Tätigkeit im Verkehrsgewerbe. Mehr dazu im Leitfaden Fachkunde Taxi & Mietwagen.

P-Schein und Navigationsgerät statt Ortskunde: Der P-Schein setzt unter anderem Mindestalter, Fahrpraxis und ein ärztliches Eignungsgutachten voraus. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen; an ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik vorzuhalten. Ein bundeseinheitlicher Fahrer-Fachkundenachweis ist nie flächendeckend in Kraft getreten und seit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz Ländersache – ob NRW bzw. Essen einen solchen Nachweis verlangt, erfragen Sie bei der Genehmigungsbehörde. Details: Ortskundeprüfung Taxi – was heute gilt.

Taxitarif Essen 2026 und der geplante Mietwagen-Mindesttarif

Der Taxitarif ist in Essen kommunal festgelegt und für Sie als Unternehmer bindend. Der Rat der Stadt hat für 2026 eine Anpassung beschlossen: Der Grundpreis bleibt bei 4,40 EUR, die Kilometerpreise steigen jeweils um zehn Cent. Nach dem Beschluss gelten diese Werte:

TarifbestandteilWert (2026)
Grundpreis4,40 EUR
Kilometer 1 und 2je 2,80 EUR
Kilometer 3 und 4je 2,70 EUR
ab Kilometer 52,50 EUR

Steuerlich gilt für den Taxi-Nahverkehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Mietwagenverkehr fallen dagegen 19 Prozent an – ein Unterschied, der in die Kalkulation gehört.

Die zweite Neuerung betrifft die Plattformen: Essen hatte zum 1. Januar 2026 einen Mindesttarif für Mietwagen-Dienstleister eingeführt, nach dem spontan vermittelte Fahrten über Uber, Bolt und ähnliche Dienste nur noch begrenzt günstiger sein dürfen als das Taxi (ausgenommen u. a. Krankenfahrten und rechtzeitig vorbestellte Fahrten). Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Durchsetzung dieser Regelung am 1. April 2026 jedoch vorläufig gestoppt; die Stadt Essen hat die Anwendung ausgesetzt und arbeitet an einer überarbeiteten Fassung. Den aktuellen Stand erfragen Sie vor Betriebsstart bei der Stadt Essen.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wer nicht am Taxistand auf Laufkundschaft warten, sondern über App- und Vorbestellaufträge arbeiten möchte, sollte die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG prüfen. Die fachlichen Voraussetzungen sind identisch – Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, IHK-Fachkunde, P-Schein –, aber es gibt keine Bedürfnisprüfung. Ein möglicher Taxi-Konzessionsstopp betrifft Sie damit nicht.

KriteriumTaxi (§ 47 PBefG)Mietwagen (§ 49 PBefG)
Halten an Taxiständenerlaubtverboten
Auftragsannahmeauch spontan auf der Straßenur am Betriebssitz / vorbestellt
Tarifkommunal festgelegt (7 % USt)frei; Essener Mindesttarif derzeit gerichtlich ausgesetzt (19 % USt)
Bedürfnis-/Mengenprüfungmöglich (§ 13 Abs. 4 PBefG)keine
Rückkehrpflicht zum Betriebssitzneinja (§ 49 Abs. 4 PBefG)

Beachten Sie die Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss das Mietwagenfahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein Anschlussauftrag vorliegt. Details und den Antragsweg für Essen finden Sie im Leitfaden Mietwagenkonzession Essen. Ein häufiger Weg ist der Start als Mietwagenunternehmen mit späterem Wechsel in eine frei werdende Taxikonzession.

Häufige Fragen zur Taxikonzession in Essen

Welche Behörde ist in Essen für die Taxikonzession zuständig?

Die Stadt Essen als Genehmigungsbehörde nach PBefG. Antrag, Gebühren und Auskunft zu einer etwaigen Mengenbegrenzung laufen dort zusammen; die Formulare finden Sie im Serviceportal der Stadt. Den P-Schein beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Fachkundeprüfung legen Sie bei der IHK zu Essen ab.

Gibt es in Essen eine Warteliste oder einen Konzessionsstopp?

Das lässt sich nur tagesaktuell bei der Genehmigungsbehörde verlässlich beantworten. Rechtlich ist eine Mengenbegrenzung nach § 13 Abs. 4 PBefG möglich und in reifen Ruhrgebietsmärkten nicht ungewöhnlich. Erfragen Sie konkret, ob eine Warteliste besteht, wie lang sie ist und nach welchem Modus zugeteilt wird. Die Mietwagenkonzession ist von dieser Prüfung nicht betroffen.

Muss ich in Essen noch eine Ortskundeprüfung machen?

Nein. Die verpflichtende Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen (PBefG-Novelle, § 48 FeV). An ihre Stelle trat die Pflicht, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik im Fahrzeug vorzuhalten. Ein bundeseinheitlicher Fahrer-Fachkundenachweis ist nicht flächendeckend in Kraft und Ländersache – ob NRW bzw. Essen einen solchen verlangt, erfragen Sie bei der Behörde.

Was ändert sich 2026 am Essener Taxitarif?

Der Grundpreis bleibt bei 4,40 EUR, die Kilometerpreise steigen um jeweils zehn Cent: Kilometer 1 und 2 kosten je 2,80 EUR, Kilometer 3 und 4 je 2,70 EUR, ab Kilometer 5 sind es 2,50 EUR. Zusätzlich hatte Essen einen Mindesttarif für Mietwagen-Dienstleister eingeführt, dessen Durchsetzung seit April 2026 aber gerichtlich ausgesetzt ist. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Stadt Essen.

Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?

Nach § 2 PBZugV sind 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen. Das Kapital ist gebunden nachzuweisen, aber kein verlorener Aufwand. Den Nachweis führen Sie über Bankbestätigung oder eine testierte Vermögensübersicht.

Ist der Start als Mietwagen in Essen sinnvoll?

In vielen Fällen ja. Die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG hat dieselben fachlichen Voraussetzungen wie das Taxi, unterliegt aber keiner Bedürfnisprüfung – der Einstieg ist planbarer. Ein Essener Mindesttarif für Mietwagen sollte den Preiskampf dämpfen, ist derzeit aber gerichtlich ausgesetzt und wird überarbeitet. Beachten Sie die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und den höheren Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Nächste Schritte für den Essener Markt

  1. Verfügbarkeit klären – fragen Sie bei der Stadt Essen nach einer etwaigen Warteliste, Mengenbegrenzung und dem Zuteilungsmodus.
  2. Qualifikation sichern – die IHK-Unternehmerfachkunde ist die Grundlage für Taxi und Mietwagen gleichermaßen und für förderberechtigte Personen häufig über einen Bildungsgutschein finanzierbar.
  3. Weichen stellen – prüfen Sie, ob Taxi oder die schneller verfügbare Mietwagenkonzession Essen besser zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Vertiefen Sie das Thema im Komplettleitfaden zur Taxikonzession und im Vergleich mit dem Nachbarmarkt Taxikonzession Köln.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Mein Rat für Essen: Behandeln Sie die Konzession als Projekt mit klarer Reihenfolge – erst Behörde und Verfügbarkeit, dann Fachkunde und P-Schein, zuletzt das Fahrzeug. Wer diese Reihenfolge einhält, bindet kein Kapital ins Blaue und startet mit einer belastbaren Kalkulation. Wir begleiten Sie dabei mit dem nötigen NRW-Know-how. – Furkan Bakir

Sie wollen in Essen gründen? Das Bildungszentrum Verkehr begleitet Sie von der Fachkunde über die richtige Reihenfolge bis zur Strategie zwischen Taxi und Mietwagen. Zur Gründungsberatung.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stadtspezifische Vorgaben, aktuelle Tarife und Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Essen. Stand: Juli 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

Nächste Kursstarts

Bereit für Ihre Prüfung?

Wöchentliche Neustarts, 100% online – IHK-konform und vollständig über den Bildungsgutschein förderbar. Jetzt freien Platz sichern.

Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

Wenn der Komplettleitfaden nicht reicht: Diese Leistungen begleiten Sie konkret von der Theorie zur Umsetzung.

Newsletter

IHK-Termine, Fördernews & Praxis-Tipps – direkt ins Postfach

Monatlich. Kein Spam. Für angehende Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Datenschutzkonform · DSGVO · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Bereits 200+ Abonnenten