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Gründung

Kurierdienst gründen: Was unter 3,5 t wirklich gilt

8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Kurierdienst gründen: Warum „unter 3,5 Tonnen ist alles frei" nur die halbe Wahrheit ist

Der Einstieg ins Transportgewerbe mit Sprinter oder Kastenwagen gilt als niedrigschwellig: kein Lkw-Führerschein, keine IHK-Fachkundeprüfung, keine Konzession. Das stimmt — aber nur für den nationalen Verkehr. Seit dem EU-Mobilitätspaket I hat sich die Rechtslage für grenzüberschreitende Fahrten grundlegend geändert — genau daran scheitern Gründer mit veralteten Informationen.

Das Wichtigste in Kürze: Innerhalb Deutschlands bleibt der Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) erlaubnisfrei — § 1 GüKG erfasst erst Fahrzeuge über 3,5 t. Seit dem 21.05.2022 brauchen Sie für grenzüberschreitende Transporte ab 2,5 t zGM jedoch die EU-Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) 1072/2009. Dafür ist unter anderem finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen — 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug der Klasse 2,5 bis 3,5 t. Wer nur national fährt, braucht davon nichts — wer nach Österreich oder Frankreich liefert, sehr wohl.

National oder grenzüberschreitend? Die Weichenstellung vor der Gründung

Die wichtigste Frage vor der Gewerbeanmeldung lautet nicht „Welches Fahrzeug kaufe ich?", sondern: Wo werden meine Güter abgeholt und zugestellt? Davon hängt ab, ob Ihr Kurierdienst erlaubnisfrei bleibt oder lizenzpflichtig wird. Die Rechtslage seit dem 21.05.2022 im Überblick:

Fahrzeug (zGM)National (innerhalb Deutschlands)Grenzüberschreitend (EU)
bis 2,5 tkeine GüKG-Erlaubnis — Gewerbeanmeldung genügtkeine EU-Lizenz erforderlich
über 2,5 bis 3,5 tkeine GüKG-Erlaubnis — Gewerbeanmeldung genügtEU-Gemeinschaftslizenz Pflicht (seit 21.05.2022)
über 3,5 t (inkl. Anhänger)Erlaubnis nach § 3 GüKG oder EU-LizenzEU-Gemeinschaftslizenz Pflicht

Der Hintergrund: Das EU-Mobilitätspaket I senkte die Lizenzschwelle im grenzüberschreitenden Verkehr von 3,5 t auf 2,5 t zGM. Wer mit einem Sprinter regelmäßig nach Frankreich oder in die Benelux-Staaten fährt, braucht seither eine EU-Gemeinschaftslizenz — mit allen Berufszugangsvoraussetzungen der VO (EG) 1071/2009: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung durch einen benannten Verkehrsleiter. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist für die Klasse 2,5 bis 3,5 t abgesenkt: 1.800 Euro für das erste Fahrzeug, 900 Euro für jedes weitere. Wie der Antrag abläuft, zeigt der Leitfaden zur EU-Gemeinschaftslizenz.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Der häufigste Planungsfehler in meinen Beratungsgesprächen: Gründer übernehmen die Aussage „unter 3,5 Tonnen ist alles genehmigungsfrei" ungeprüft — und bauen ihr Geschäftsmodell auf grenznahen Touren auf. Wer in Aachen oder Passau internationale Aufträge annimmt, fährt ohne EU-Lizenz ab 2,5 t zGM illegal. Klären Sie die Einsatzgebiete vor der Fahrzeugbeschaffung, nicht danach.

Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft und Versicherungen

Für den nationalen Kurierdienst unter 3,5 t ist der formale Start überschaubar:

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  2. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (inklusive Umsatzsteuer-Option)
  3. Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der BG Verkehr ist Pflicht, auch ohne Angestellte
  4. IHK-Mitgliedschaft: erfolgt automatisch

Wichtiger als die Formalien ist das Versicherungspaket, denn hier liegt das eigentliche Existenzrisiko:

  • Kfz-Haftpflicht mit gewerblicher Nutzung — die private Police deckt Kurierfahrten nicht; wer das verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz.
  • Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführerhaftung) — Sie haften als Frachtführer nach §§ 425 ff. HGB für Verlust und Beschädigung der Ladung. Die gesetzliche Haftungsgrenze liegt nach § 431 HGB bei 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) je Kilogramm Rohgewicht — wechselkursabhängig grob zehn Euro pro Kilogramm. Bei qualifiziertem Verschulden fällt diese Grenze, dann haften Sie unbegrenzt.
  • Betriebshaftpflicht für Schäden außerhalb des Frachtvertrags (etwa beim Beladen beim Kunden).

Anders als im erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr über 3,5 t ist die Verkehrshaftungsversicherung unter 3,5 t gesetzlich nicht vorgeschrieben — praktisch ist sie unverzichtbar, weil Transportbörsen und Paketdienste den Nachweis standardmäßig verlangen.

Kalkulation: Die Preisrealität im Kuriermarkt

Der Kuriermarkt unter 3,5 t hat niedrige Eintrittshürden — und genau deshalb einen harten Preiswettbewerb. Wer bestehen will, muss seine Vollkosten kennen, bevor er das erste Angebot abgibt:

  • Fahrzeugkosten: Leasing oder Abschreibung, Wartung, Reifen, Verschleiß
  • Kraftstoff bzw. Ladestrom — je nach Fahrprofil stark schwankend
  • Versicherungen und Beiträge (BG Verkehr, IHK, Buchhaltung)
  • Standzeiten: Wartezeit an Rampen wird oft nicht vergütet, kostet aber Einsatzzeit
  • Unternehmerlohn: der am häufigsten vergessene Posten
  • Leerkilometer: ohne Rückladung bezahlt die Hinfahrt die Rückfahrt mit

Ein Vorteil der Klasse bis 3,5 t: Die Lkw-Maut fällt nicht an — mautpflichtig sind seit dem 01.07.2024 Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse. Bei den Erlösen schwanken die Kilometersätze für Direkt- und Sonderfahrten je nach Region, Dringlichkeit und Rückladungsquote erheblich — von Sätzen unter einem Euro je Kilometer im Standardgeschäft bis deutlich darüber bei zeitkritischen Fahrten. In der Paketlogistik dominieren Stopp- und Tourpauschalen. Rechnen Sie von den eigenen Kosten aus rückwärts: Erst wenn der Satz Vollkosten plus Unternehmerlohn plus Marge deckt, ist ein Auftrag wirtschaftlich. Unterstützung bietet unsere Businessplan-Erstellung.

Subunternehmer oder eigene Kunden?

Die meisten Kurierdienste starten als Subunternehmer für Paketdienste, Speditionen oder Kurierzentralen: planbare Auslastung vom ersten Tag, keine eigene Akquise — aber schmale Margen, Abhängigkeit von einem Auftraggeber und das Risiko der Scheinselbständigkeit. Der Aufbau eigener Direktkunden (Apotheken, Labore, Autohäuser, Industrie mit Eilbedarf) dauert länger, bringt aber bessere Sätze und Verhandlungsmacht. Bewährt hat sich ein Mischmodell: Grundauslastung über Subunternehmer-Touren, Marge über Direktkunden. Details von Vertragsklauseln bis Statusfeststellung behandelt unser Ratgeber Subunternehmer im Transport werden.

Skalierung über 3,5 Tonnen: Wenn aus dem Kurierdienst ein Transportunternehmen wird

Viele Kurierdienste stoßen nach zwei, drei Jahren an die Kapazitätsgrenze ihrer Sprinter-Flotte: Kunden fragen Palettenware oder einen 7,5-Tonner an. Ab diesem Punkt ändert sich die Rechtslage grundlegend — über 3,5 t zGM (einschließlich Anhänger) beginnt der erlaubnispflichtige Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG:

  • Fachliche Eignung: Ein Verkehrsleiter mit bestandener IHK-Fachkundeprüfung muss benannt werden — Sie selbst oder eine angestellte bzw. externe Person
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug über 3,5 t, 5.000 Euro für jedes weitere
  • Zuverlässigkeit und Niederlassung wie im gesamten Berufszugangsrecht

Planen Sie die Fachkunde nicht erst, wenn der erste 7,5-Tonner auf dem Hof steht: Zwischen Kursbeginn, IHK-Prüfung und Lizenzerteilung vergehen realistisch mehrere Monate. Einen Überblick über Vorbereitung und Prüfung gibt unsere Seite zur Fachkunde im Güterkraftverkehr; den Gesamtfahrplan von der Rechtsform bis zur Konzession beschreibt der Ratgeber Verkehrsunternehmen gründen.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Aus meiner Erfahrung als IHK-Prüfer: Die erfolgreichsten Skalierer legen die Fachkundeprüfung ab, während das Kuriergeschäft noch läuft — nicht erst, wenn der Großkunde den 12-Tonner verlangt. Wer die Fachkunde in der Tasche hat, reagiert sofort auf Anfragen und verhandelt aus einer ganz anderen Position.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Sprinter eine EU-Lizenz?

Für rein nationale Fahrten: nein — bis 3,5 t zGM genügt die Gewerbeanmeldung. Sobald Sie grenzüberschreitend in der EU fahren und das Fahrzeug über 2,5 t zGM liegt, brauchen Sie seit dem 21.05.2022 die EU-Gemeinschaftslizenz nach VO (EG) 1072/2009 — das trifft praktisch jeden Sprinter mit typischerweise 3,0 bis 3,5 t zGM.

Zählt der Anhänger bei der 3,5-Tonnen-Grenze mit?

Ja. Das GüKG stellt auf die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger ab. Ein 3,5-t-Transporter mit 750-kg-Anhänger liegt als Kombination über 3,5 t — damit greift national die Erlaubnispflicht nach § 3 GüKG. Wer regelmäßig mit Anhänger fahren will, muss die Genehmigungsfrage von Anfang an mitplanen.

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Zwingend ist nur die Kfz-Haftpflicht — mit korrekt angegebener gewerblicher Nutzung. Die Verkehrshaftungsversicherung für die Frachtführerhaftung nach §§ 425 ff. HGB ist unter 3,5 t nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von nahezu allen Auftraggebern verlangt und ist angesichts der Haftungsrisiken dringend zu empfehlen.

Kann ich den Kurierdienst nebenberuflich oder als Kleinunternehmer starten?

Ja, beides ist möglich. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung reduziert anfangs Bürokratie, kostet aber den Vorsteuerabzug — bei hohen Anfangsinvestitionen in Fahrzeug und Ausrüstung ist die Regelbesteuerung deshalb oft günstiger. Rechnen Sie beide Varianten vor der Anmeldung durch, idealerweise gemeinsam mit einer steuerlichen Beratung.

Was droht, wenn ich ohne EU-Lizenz grenzüberschreitend fahre?

Grenzüberschreitender Verkehr ab 2,5 t zGM ohne Gemeinschaftslizenz ist eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern — kontrolliert wird sowohl vom BALM als auch von ausländischen Behörden. Dazu kommen mögliche Probleme mit dem Versicherungsschutz im Schadenfall und der Verlust von Auftraggebern, die lückenlose Compliance verlangen.

Fazit: Klein starten, aber richtig

Ein Kurierdienst unter 3,5 t ist einer der schnellsten Wege in die Selbständigkeit im Verkehrsgewerbe — vorausgesetzt, Sie treffen drei Entscheidungen bewusst: Einsatzgebiet (national oder grenzüberschreitend ab 2,5 t mit EU-Lizenz), Versicherungsschutz (Verkehrshaftung von Anfang an) und Kalkulation (Vollkosten statt Bauchgefühl). Wer den Skalierungspfad über 3,5 t im Blick behält und die IHK-Fachkunde frühzeitig plant, baut ein wachstumsfähiges Transportunternehmen auf.

Sie planen Ihren eigenen Kurierdienst? Wir prüfen mit Ihnen Lizenzpflichten, Kalkulation und Fördermöglichkeiten. Jetzt Gründungsberatung anfragen.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind GüKG, HGB, VO (EG) 1071/2009 und 1072/2009 sowie Ihre zuständige Behörde. Stand: Juli 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

Schritt fuer Schritt

So gründen Sie einen Kurierdienst unter 3,5 Tonnen

Von der Marktanalyse bis zur ersten Tour — die fünf entscheidenden Schritte.

  1. 1

    Einsatzgebiet und Lizenzpflicht klären

    National sind Fahrzeuge bis 3,5 t zGM erlaubnisfrei; für grenzüberschreitende Fahrten brauchen Sie ab 2,5 t zGM eine EU-Gemeinschaftslizenz.

  2. 2

    Gewerbe anmelden

    Melden Sie das Transportgewerbe beim Gewerbeamt an. Es folgen Finanzamt, IHK und die Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) — deren Mitgliedschaft ist Pflicht.

  3. 3

    Versicherungen abschließen

    Neben der Kfz-Haftpflicht mit gewerblicher Nutzung brauchen Sie eine Verkehrshaftungsversicherung für die Frachtführerhaftung nach §§ 425 ff. HGB — Auftraggeber verlangen den Nachweis fast immer.

  4. 4

    Kalkulation und Businessplan erstellen

    Rechnen Sie Vollkosten je Kilometer und Einsatztag — inklusive Unternehmerlohn, Standzeiten und Verschleiß. Der Businessplan ist zugleich Grundlage für Förderungen und Finanzierung.

  5. 5

    Aufträge akquirieren oder EU-Lizenz beantragen

    Starten Sie über Kurierbörsen, Subunternehmer-Verträge oder Direktkunden. Bei geplanten Auslandsfahrten beantragen Sie vor dem Start die EU-Gemeinschaftslizenz bei der Verkehrsbehörde.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden GüterkraftverkehrsAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
  2. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)Bundesministerium der Justiz
  3. Handelsgesetzbuch (HGB) — Frachtrecht §§ 407 ff.Bundesministerium der Justiz
  4. Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)Bundesamt für Logistik und Mobilität

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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