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Gründung

Verkehrsunternehmen gründen 2026: Konzession, Fachkunde, Förderung — Schritt für Schritt

Zuletzt geprüft: 13 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (13 Abschnitte)

Vom Quereinsteiger zum Verkehrsunternehmer

Das Verkehrsgewerbe ist eine der wenigen Branchen, in der ein Quereinsteiger ohne klassische Branchenausbildung ein eigenes Unternehmen aufbauen kann — vorausgesetzt, er erfüllt die gesetzlichen Berufszugangs-Anforderungen. Wer ein Verkehrsunternehmen gründen möchte, sieht sich allerdings einer Mischung aus Behörden-Vorgaben, Konzessions-Auswahl, Fachkunde-Pflicht und Finanzierungs-Realität gegenüber, die deutlich strukturierter zu beantworten ist als bei einem freien Gewerbe. Dieser Beitrag führt Sie strukturiert durch die wichtigsten Entscheidungen — von der Wahl des Geschäftsmodells über die vier gesetzlichen Säulen bis zum Betriebsstart.

Das Wichtigste in Kürze: Für die Gründung im Verkehrsgewerbe brauchen Sie eine passende Konzession (EU-Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr; Genehmigung nach PBefG für Omnibus-, Taxi- und Mietwagenverkehr, bei grenzüberschreitendem Busverkehr außerdem die Gemeinschaftslizenz nach VO 1073/2009) und vier Voraussetzungen: fachliche Eignung (IHK-Fachkunde), Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung. Förderungen wie der Bildungsgutschein (für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte) und der AVGS (für Maßnahmen zur Heranführung an eine Selbständigkeit) können für Quereinsteiger entscheidend sein; Beratungszuschüsse des BAFA gibt es erst, wenn das Unternehmen am Markt tätig ist.

Welches Geschäftsmodell passt zu Ihnen?

Die wichtigste Vorab-Entscheidung ist nicht "Spedition oder Taxi" — sondern das Geschäftsmodell, weil daraus alle weiteren Schritte folgen: Genehmigung, Investitionsbedarf, Kalkulation und Konkurrenz-Situation.

ModellTypische AuftraggeberMarktzugangInvestition (Spanne)
Spedition GüterkraftverkehrIndustrie, Handel, PlattformenEU-Lizenz + Fahrzeugmittel bis hoch
Kurier-/Express-DienstE-Commerce, VersenderGewerbeanmeldung + Fahrzeug (bis 3,5 t im Inland erlaubnisfrei)gering bis mittel
Taxi-UnternehmenPrivatpersonen, KrankenkassenTaxikonzession + Fahrzeugmittel
MietwagenverkehrGeschäftskunden, HotelsMietwagen-Konzession + Fahrzeugmittel
Krankenfahrten / KrankentransportKrankenkassen, PflegediensteKrankenfahrten (sitzend, ohne Betreuung): Taxi- oder Mietwagen-Genehmigung; Krankentransport mit fachlicher Betreuung: eigene Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes, nicht nach PBefGmittel bis hoch
Reisebus-UnternehmenReiseveranstalter, SchulenPBefG-Genehmigung (Auslandsfahrten: zusätzlich Gemeinschaftslizenz) + Bushoch

Praxishinweis: Wer noch unentschieden ist, sollte die Modelle nicht nach "Lust auf Fahrzeug" auswählen, sondern nach Markt-Nähe (haben Sie einen ersten Auftraggeber in Aussicht?) und Eigenkapital-Realität (10.000 € reicht für einen Express-Dienst, nicht für einen Linien-Bus).

Die vier Säulen des Berufszugangs

Im gewerblichen Verkehr gilt der Berufszugang nach EU-VO 1071/2009 (für Güter- und Omnibusverkehr) bzw. nach PBefG (für Personenbeförderung mit Pkw und Bus). In allen Fällen müssen vier Säulen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Fachliche Eignung — in der Regel nachgewiesen über die IHK-Fachkundeprüfung. Sie ist an die Person des Verkehrsleiters gebunden (bei Taxi und Mietwagen an den Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person), nicht an das Unternehmen.
  2. Zuverlässigkeit — keine relevanten Eintragungen im Führungs-, Gewerbezentral- oder Fahreignungsregister. Behörden prüfen Vorstrafen, Insolvenzen und Steuerrückstände.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit — Eigenkapital-Nachweis. Für die EU-Lizenz Güterkraftverkehr: 9.000 € für das erste Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere (Stand 2026).
  4. Niederlassung — eine reale Geschäftsanschrift mit Betriebsmittel-Anbindung im Inland, nicht nur ein Briefkasten.

Für die Prüfung relevant: Die IHK-Fachkundeprüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen (Fragen sowie Übungen/Fallstudien); eine mündliche Prüfung folgt nur, wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist, aber noch keine 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht sind. Intensiv-Vorbereitungskurse dauern typischerweise fünf bis sechs Tage und können über einen Bildungsgutschein gefördert werden, wenn die Agentur für Arbeit ihn bewilligt.

Mehr zur Fachkunde und ihren Anforderungen lesen Sie im Beitrag Verkehrsleiter werden: Voraussetzungen und Prüfung.

Schritt 1 — Konzept + Geschäftsmodell

Bevor Sie sich Behörden nähern, klären Sie das Modell präzise: Welchen Auftraggeber haben Sie im Blick? Wie viele Kilometer pro Monat sind realistisch? Welcher Tarif funktioniert in Ihrer Region? Ein einfaches Validierungs-Modell in Excel mit Annahmen zu Umsatz, Kraftstoffkosten, Versicherung, Wartung und Abschreibung trennt seriöse Pläne von Wunschdenken.

In strukturierten Existenzgründer-Trainings für das Verkehrsgewerbe wird dieses Konzept-Refinement systematisch erarbeitet — gemeinsam mit anderen Gründern, was die typischen Denkfehler reduziert. Das Modul "Grundlagen Existenzgründung im Verkehrsgewerbe" bündelt diese Konzept-Klärung mit den rechtlichen Basics in 24 Unterrichtseinheiten.

Schritt 2 — IHK-Fachkunde erwerben

Die Fachkunde ist nicht verhandelbar — ohne sie keine Konzession. Drei Wege führen zur Anerkennung:

  • IHK-Fachkundeprüfung ablegen — der Standardweg. Vorbereitung in einem Kurs (als Intensivkurs typischerweise 5–6 Tage), Anmeldung bei der IHK an Ihrem Wohnsitz, zwei schriftliche Teilprüfungen und gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.
  • Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse — im Güterkraftverkehr nur für bestimmte Abschlussprüfungen, wenn die Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen hat (§ 7 GBZugV); im Personenverkehr für behördlich anerkannte Abschlussprüfungen (§ 6 PBZugV).
  • Leitende Tätigkeit — im Güterkraft- und Omnibusverkehr nur als Altfall mit mindestens zehn Jahren ununterbrochener Leitung vor dem 04.12.2009 (§ 8 GBZugV, § 7 Abs. 2 PBZugV); im Taxi- und Mietwagenverkehr mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 Abs. 1 PBZugV).

Praxishinweis: Wer die Fachkunde nicht selbst erwerben will (oder kann), kann einen externen Verkehrsleiter vermitteln lassen — eine Person mit gültiger Fachkunde, die die Verantwortung übernimmt. Diese Lösung ist rechtssicher, aber dauerhaft mit Kosten verbunden.

Schritt 3 — Rechtsform wählen

Welche Rechtsform die richtige ist, hängt vom Risiko, dem Eigenkapital und den Skalierungs-Plänen ab:

RechtsformHaftungMindest-KapitalTypischer Einsatz
EinzelunternehmerunbeschränktkeinesSolo-Selbständige, Test-Phase
UG (haftungsbeschränkt)beschränkt1 €Gründer mit wenig Eigenkapital
GmbHbeschränkt25.000 €etablierte Gründung, Bank-Finanzierung
GbR / OHGunbeschränktkeinesMehrpersonen-Gründung, einfach

Im Verkehrsgewerbe ist die GmbH häufig die rechtlich saubere Wahl, sobald Sie mehr als ein Fahrzeug oder Mitarbeiter einsetzen — die Haftungs-Trennung schützt Ihr Privatvermögen vor Forderungen gegen die Gesellschaft, etwa nach Unfällen; Bußgelder (z. B. für Lenkzeitverstöße) treffen dagegen Fahrer und Geschäftsführer persönlich. Die UG ist eine pragmatische Brücke, hat aber Image-Nachteile bei Banken und Großauftraggebern.

Definition: Die finanzielle Leistungsfähigkeit nach EU-VO 1071/2009 ist nicht identisch mit dem Stammkapital der Rechtsform. Sie ist ein zusätzlicher Nachweis, der jederzeit erfüllt sein muss – die Behörde prüft regelmäßig nach, im Güterkraftverkehr mindestens alle zehn Jahre (§ 11 GBZugV) –, und kann durch eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung erbracht werden.

Schritt 4 — Konzession beantragen

Mit Fachkunde und Rechtsform in der Hand stellen Sie den Konzessions-Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Genehmigungsbehörde — für Güter- und Busverkehr in Baden-Württemberg etwa das Landratsamt oder der Stadtkreis, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt; für Taxi und Mietwagen die Genehmigungsbehörde am Betriebssitz. Regierungspräsidien sind nur in einigen Ländern zuständig.

Was die Behörde sehen will:

  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister
  • IHK-Fachkunde-Nachweis
  • Eigenkapital-Nachweis (Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut, ggf. Bürgschaft) sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Niederlassungs-Nachweis (Mietvertrag, Eigentums-Nachweis)
  • Bei Linienverkehr: u. a. Fahrplan und Beförderungsentgelte (§ 12 PBefG); Taxitarife setzt dagegen die zuständige Behörde per Rechtsverordnung fest (§ 51 PBefG)

Bearbeitungszeit: Über einen vollständigen PBefG-Antrag muss die Behörde binnen drei Monaten entscheiden; die Frist kann einmal um höchstens drei Monate verlängert werden, danach gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 PBefG). Für die Gemeinschaftslizenz im Güterkraftverkehr hängt die Dauer von Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen ab — sauber zusammengestellte Anträge sind hier wertvoll.

Schritt 5 — Finanzierung und Förderung

Die erste echte Hürde für viele Gründer ist nicht das rechtliche Verfahren, sondern die Finanzierung. Drei Hebel stehen typischerweise zur Verfügung:

Eigenkapital

Ihr eigenes Geld plus Familie/Freunde-Darlehen. Für die EU-Lizenz Güterkraftverkehr ohnehin Pflicht-Nachweis: 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t (Eigenkapital oder Bürgschaft).

KfW-Gründerkredit + ERP

Die KfW fördert Gründungen mit Krediten, die Sie über Ihre Hausbank beantragen:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067) — bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel; Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank
  • Weitere KfW-/ERP-Förderkredite — welche Programme aktuell passen und zu welchen Konditionen, nennt die KfW

Für jeden dieser Kredite brauchen Sie einen bankfertigen Businessplan — eine eigenständige Disziplin, die nicht aus der Hüfte geschrieben wird.

Öffentliche Förderungen für die Ausbildung

Hier wird es speziell für Quereinsteiger interessant:

  • Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit) — Übernahme der Kosten für die IHK-Fachkunde-Vorbereitung möglich (Ermessensleistung nach § 81 SGB III). Voraussetzung: arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, Beratung durch die Agentur, zugelassene Träger und Maßnahme.
  • AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) — für berufliche Neuorientierung; über ihn laufen auch Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit wie Existenzgründungs-Schulungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
  • BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU — Zuschuss zu Beratungskosten erst, wenn Ihr Unternehmen bereits am Markt tätig ist; Beratung vor der Gründung fördert das BAFA nicht. Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten (höchstens 1.750 €), in den neuen Bundesländern – ohne Berlin und Region Leipzig, mit den Regionen Lüneburg und Trier – 80 % (höchstens 2.800 €). Die Förderrichtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Für die Beratung vor der Gründung bieten die Kammern und die Länder eigene Gründungsberatungen und Förderprogramme an.
  • Aufstiegs-BAföG — nur für Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 Abs. 3 AFBG), nicht für die kompakte Fachkunde-Vorbereitung.

Mehr zur Förder-Landschaft im Beitrag Bildungsgutschein im Verkehrsgewerbe: Voraussetzungen und Antrag.

Schritt 6 — Erste Aufträge und Aufbau

Nach Konzessions-Erteilung beginnt die eigentliche unternehmerische Arbeit:

  1. Versicherungen abschließen — Kfz-Haftpflicht; im gewerblichen Güterkraftverkehr zusätzlich die eigenständige Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG (mindestens 600.000 € je Schadensereignis); dazu Betriebshaftpflicht, ggf. Berufsunfähigkeit.
  2. Fahrzeuge beschaffen — Kauf, Leasing oder Miete. Für die meisten Gründer ist Leasing oder Mietkauf der pragmatische Weg, weil die Liquidität für andere Aufgaben gebraucht wird.
  3. Buchführung einrichten — Vorsteuer-Mechanik im Transport ist nicht trivial. Steuerberater von Anfang an einbinden oder mindestens eine professionelle Buchhaltungssoftware.
  4. Erste Auftraggeber gewinnen — je nach Modell direkt oder über Plattformen. Google Business Profile, lokale Sichtbarkeit und ein präsentables Angebot sind ab Tag 1 wichtig.

Wer hat schon eine ähnliche Reise gemacht?

Strukturierte Existenzgründer-Trainings für das Verkehrsgewerbe bündeln genau diese Schritte mit Praxis-Erfahrung aus der Branche. Anders als generische Gründerseminare bei IHK oder VHS sind diese Trainings speziell auf die Konzessions-Realität, die Verkehrsbranchen-spezifischen Förderwege und die typischen Gründungs-Fehler im Transport zugeschnitten. Das Grundlagen-Modul mit 24 UE deckt die hier beschriebenen Schritte 1 bis 5 strukturiert ab; das Fortgeschritten-Modul mit 32 UE geht weiter in Tarifkalkulation, Personal-Recruitment und Skalierung — sinnvoll im zweiten Jahr nach Start.

Häufige Fehler vermeiden

Praxishinweis: Die häufigsten Gründungs-Fehler im Verkehrsgewerbe sind nicht inhaltlich, sondern strukturell: zu früh investieren (Fahrzeug kaufen, bevor die Konzession steht), Eigenkapital-Nachweis durch Hin- und Herschieben "schönen" (Banken durchschauen das in Sekunden), die Versicherungen unterschätzen (eine fehlende Güterschaden-Haftpflichtversicherung kann einen Schadensfall existenzbedrohend machen) und die Buchführungs-Pflicht im Transport-Steuerrecht unterschätzen.

Fazit: Strukturiert statt aus der Hüfte

Eine Gründung im Verkehrsgewerbe ist machbar — auch für Quereinsteiger ohne Branchen-Hintergrund. Was sie unterscheidet von einer freien Gewerbe-Gründung ist die Reihenfolge der Schritte: Erst Konzept, dann Fachkunde, dann Rechtsform, dann Konzession, dann Investition. Wer diese Reihenfolge respektiert, hat im ersten Jahr deutlich weniger Reibungsverluste — und in den Folgejahren einen Betrieb, der nicht nur fährt, sondern profitabel wächst.

Häufige Fragen

Kann ich als Quereinsteiger überhaupt ein Verkehrsunternehmen gründen?

Ja. Das Verkehrsgewerbe ist eine der wenigen Branchen, in der Sie ohne klassische Berufsausbildung ein eigenes Unternehmen aufbauen können — vorausgesetzt, Sie erfüllen die vier Berufszugangs-Anforderungen: fachliche Eignung (in der Regel nachgewiesen über die IHK-Fachkundeprüfung), persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Steuer-, Sozialversicherungs-Unbescholtenheit), finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapital-Nachweis) und eine Niederlassung im Inland. Die Fachkunde kann in einem strukturierten Vorbereitungskurs erworben werden — bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit unter Umständen über einen Bildungsgutschein förderbar.

Wie viel Eigenkapital brauche ich zur Gründung?

Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist stufenweise geregelt. Für die EU-Gemeinschaftslizenz im Güterkraftverkehr brauchen Sie Eigenkapital und Reserven von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t (Art. 7 VO (EG) 1071/2009). Für Taxi- und Mietwagen-Konzessionen gilt bundesweit ein Viertel dieser Beträge: 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug (§ 2 PBZugV). Dazu kommen Rücklagen für die ersten Monate ohne stabilen Cashflow. Details klärt die Konzessions-Behörde bei der Erstberatung.

Welche Konzession passt zu meinem Vorhaben?

Der entscheidende Unterschied ist Güter- vs. Personen-Verkehr: EU-Gemeinschaftslizenz (Güter, Fahrzeuge über 3,5 t nach VO 1071/2009), PBefG-Konzession Omnibus (Linien- oder Gelegenheits-Verkehr mit Bussen; für grenzüberschreitende Fahrten außerdem die Gemeinschaftslizenz nach VO 1073/2009), PBefG-Taxi-Konzession (Personenverkehr mit PKW mit Tarifbindung + Rückkehrpflicht-frei), PBefG-Mietwagen-Konzession (Personenverkehr mit PKW ohne Taxitarif – die Behörde kann aber Mindestbeförderungsentgelte festlegen –, mit Rückkehrpflicht; Aufträge können auch über Vermittlungsplattformen eingehen). Güterverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist im Inland erlaubnisfrei (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG) — hier genügt die Gewerbe-Anmeldung. Wer grenzüberschreitend fährt, braucht die Gemeinschaftslizenz schon für Fahrzeuge über 2,5 t.

Welche Förderungen kann ich als Gründer nutzen?

Für die IHK-Fachkunde-Vorbereitung: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (Ermessensleistung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte); der AVGS ist dafür nicht gedacht, er fördert Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Das Aufstiegs-BAföG kommt für kompakte Fachkundekurse nicht in Betracht (erst ab 400 Unterrichtsstunden). Für die Beratung vor der Gründung: Gründungsberatungen der Kammern und Förderprogramme der Länder (Bedingungen je nach Bundesland). Sobald Ihr Unternehmen am Markt tätig ist: BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (50 % der Beratungskosten, in den neuen Bundesländern – ohne Berlin und Region Leipzig, mit den Regionen Lüneburg und Trier – 80 %; Anträge nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026). Für die Betriebsphase: ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW (zinsgünstig, bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel, über die Hausbank) und weitere KfW-/ERP-Förderkredite (aktuelle Konditionen bei der KfW). Die Kombinationen sind vielfältig — eine strukturierte Förder-Prüfung vor Antrag lohnt sich.

Wie lange dauert es von der Entscheidung bis zum ersten Auftrag?

Nach unserer Erfahrung oft 6–12 Monate. Die IHK-Fachkunde-Vorbereitung dauert typischerweise 5–6 Tage, dazu kommen einige Wochen bis zum Prüfungstermin – bei Bedarf bietet jede IHK mindestens einmal im Vierteljahr einen an – und bis zur Bescheinigung. Über einen vollständigen PBefG-Antrag muss die Behörde danach binnen drei Monaten entscheiden, einmal um bis zu drei Monate verlängerbar (§ 15 PBefG); bei Taxis kommen in vielen Städten Wartelisten hinzu. Parallel laufen Rechtsform-Wahl, Bank-/Finanzierung, Versicherungen und erste Auftragsakquise. Wer alle Schritte sequenziell macht, verliert Zeit — die parallele Bearbeitung ist der Hebel.

Was ist der häufigste Fehler bei der Gründung?

Nach unserer Erfahrung: zu früh in Fahrzeuge investieren, bevor die Konzession steht. Wer die Konzession noch nicht schriftlich in der Hand hat, sollte keine langfristigen Verpflichtungen (Kauf, Leasing) für Betriebsmittel eingehen — sonst entstehen Fixkosten ohne Verdienstmöglichkeit. Der zweitgrößte Fehler: die Versicherungspflichten unterschätzen. Eine fehlende Güterschaden-Haftpflichtversicherung oder ein unzureichender Versicherungsschutz für die Personenbeförderung kann einen einzelnen Schadensfall existenzbedrohend machen.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Berufszugang) — Amt für Veröffentlichungen der EU
  3. Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (grenzüberschreitender Personenkraftverkehr) — Amt für Veröffentlichungen der EU
  4. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) — Bundesministerium der Justiz
  5. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  6. Sozialgesetzbuch III, § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung — Bundesministerium der Justiz
  7. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderrichtlinie i. d. F. vom 12.12.2024) — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  8. ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) — KfW

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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