Mindestpreise für Mietwagen, die sich begründen lassen.
§ 51a PBefG erlaubt der Genehmigungsbehörde, für Mietwagen Mindestbeförderungsentgelte festzulegen – nach Ermessen und mit nachvollziehbarer Begründung. 2026 haben drei Verwaltungsgerichte Festsetzungen im Eilverfahren beanstandet. Wir liefern die Markt- und Kostenanalyse, auf der eine Festsetzung aufbauen kann.
§ 51a
PBefG – Mindestentgelte für Mietwagen
3 VG
Eilentscheidungen 2026 zum Geltungsbereich
7–20 %
Abschläge auf den Taxitarif in bekannten Festsetzungen
Analyse
statt Plausibilitätsvermutung
Leistungsumfang auf einen Blick
Für wen: Genehmigungsbehörden (Stadt, Landkreis), Taxi- und Mietwagenverbände und Unternehmen
Enthalten
- Marktstruktur Taxi- und Mietwagenverkehr im Bezirk
- Kostenrechnung des Mietwagenbetriebs
- Herleitung des Abschlags auf den Taxitarif
- Begründung über öffentliche Verkehrsinteressen und Verhältnismäßigkeit
- Räumlicher Geltungsbereich, Ausnahmen und Rabattregeln
- Vergleich mit den Regelungen anderer Städte
Nicht enthalten
- Rechtsberatung oder Prozessvertretung – das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage
- Entwurf der Allgemeinverfügung
- Politische Empfehlung, ob ein Mindestentgelt eingeführt wird
Inhalt
Das umfasst das Gutachten
Marktstruktur im Bezirk
Anbieter, Fahrzeugbestand und Vermittlungswege von Taxi- und Mietwagenverkehr – soweit Daten vorliegen, auch plattformvermittelte Fahrten.
Kostenrechnung Mietwagenbetrieb
Vollkostenrechnung eines typischen Mietwagenbetriebs als Untergrenze dessen, was dauerhaft tragfähig ist.
Abschlag auf den Taxitarif
Herleitung und Plausibilisierung des Abstands zum örtlichen Taxitarif – die meisten Städte rechnen vom Taxitarif aus.
Öffentliche Verkehrsinteressen
Begründung über die Funktionsfähigkeit des Verkehrsangebots und die Verhältnismäßigkeit, nicht über den Schutz einzelner Unternehmen.
Geltungsbereich & Ausnahmen
Fachliche Prüfung von räumlichem Geltungsbereich, Vorbestell- und Krankenfahrten-Ausnahmen sowie Rabattregeln anhand der bisherigen Entscheidungen.
Vergleich mit anderen Städten
Wie andere Städte ihre Mindestentgelte ausgestaltet haben – Bezugsgröße, Ausnahmen, Dokumentationspflichten.
Wann ein Gutachten zu § 51a gebraucht wird
Auftraggeber ist in der Regel die Genehmigungsbehörde; Verbände und Unternehmen können eine bestehende Festsetzung fachlich prüfen lassen.
Die Stadt erwägt ein Mindestentgelt und braucht eine Markt- und Kostengrundlage für die Entscheidung des Rates.
Eine bestehende Festsetzung wurde im Eilverfahren beanstandet und soll überarbeitet werden.
Ein Verband möchte die Diskussion vor Ort mit belastbaren Zahlen führen.
Ein Mietwagenunternehmen oder eine Plattform will eine Festsetzung fachlich prüfen lassen.
Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns stützen
§ 51a PBefG
Mindestbeförderungsentgelte im Mietwagenverkehr
§ 51 PBefG
Taxitarif und Tarifkorridor – die übliche Bezugsgröße
§ 49 Abs. 4 PBefG
Verkehr mit Mietwagen
Art. 49 AEUV
Niederlassungsfreiheit
§ 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG
Ordnungswidrigkeiten
§§ 631 ff. BGB
Werkvertrag – Grundlage des Gutachtenauftrags
Vertrauliche Erstanfrage
Mindestentgelt geplant? Wir liefern die Analyse dahinter.
- Erste Einschätzung zur Beweisfrage und passenden Methodik
- Transparenter Honorarrahmen vor Beginn der Tätigkeit
- Strenge Vertraulichkeit ab der ersten Nachricht
Absolute Diskretion
Sachverhalt, Unterlagen und Ergebnisse unterliegen strenger Verschwiegenheit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Ihr Gutachter

Qualifizierte Privatgutachten und fachliche Bewertungen im Personenbeförderungs- und Güterverkehrsgewerbe. Ein Privatgutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Sachverständigen wählt das Gericht selbst aus (§ 404 ZPO). Im Prozess gilt ein Privatgutachten als Vortrag der Partei, die es vorlegt; gegenüber Behörden, Versicherungen und in Verhandlungen dient es als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage.
Häufige Fragen
Was Behörden, Verbände und Unternehmen zu Mindestentgelten für Mietwagen wissen sollten.
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