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Recht

Zuverlässigkeit (§5 GüKG)

Eine der vier Grundvoraussetzungen für die Betriebsgenehmigung. Nachgewiesen durch polizeiliches Führungszeugnis und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Schwere Verstöße gegen Verkehrsrecht, Steuerrecht oder Sozialrecht können zur Versagung führen.

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