Zollrechtlich zugelassenes Lager zur Einlagerung von Nicht-EU-Waren ohne sofortige Entrichtung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Nützlich für Import-Spediteure, die Waren zwischenlagern und je nach Marktlage verzollen wollen.
Zolllager
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Verwandte Begriffe aus „International"
ATA-Carnet
Internationales Zolldokument für die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von Waren (z.B. Musterkoffer, Ausrüstung, Messegüter) ohne Zahlung von Zöllen. Gültig in über 80 Ländern. Ausstellung durch die IHK.
Präferenznachweis (Präferenzursprung)
Nachweis des präferenziellen Ursprungs einer Ware, von dem Zollvergünstigungen (Präferenzzölle) nach Freihandelsabkommen (z.B. EU-UK) abhängen. Es gibt förmliche Präferenznachweise (z. B. EUR.1) und nicht-förmliche (z. B. Ursprungserklärung auf der Rechnung bzw. Erklärung zum Ursprung). Nicht zu verwechseln mit dem Ursprungszeugnis: Es belegt den nichtpräferenziellen Ursprung (Art. 61 Abs. 3 UZK), wird in Deutschland u. a. von den IHKs ausgestellt und bringt keine Zollpräferenz.
Intrastat-Meldung
Statistische Meldepflicht für innergemeinschaftliche Warenbewegungen ab einem Jahreswert von 3 Mio. € (Eingang) bzw. 1 Mio. € (Versendung) (§ 32 AHStatDV). Monatliche Meldung an das Statistische Bundesamt.
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Regelt den deutschen Außenhandel inkl. Exportkontrolle. Bestimmte Güter (Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter) benötigen Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Verstöße können zu Strafverfolgung und Gewerbeentzug führen.