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International

Intrastat-Meldung

Statistische Meldepflicht für innergemeinschaftliche Warenbewegungen ab einem Jahreswert von 3 Mio. € (Eingang) bzw. 1 Mio. € (Versendung) (§ 32 AHStatDV). Monatliche Meldung an das Statistische Bundesamt.

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