EU-Verordnung mit einheitlichen Anforderungen für den Marktzugang im Straßenverkehrsgewerbe. Vier Grundvoraussetzungen: tatsächliche Niederlassung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Seit dem EU-Mobilitätspaket 2020 deutlich verschärft.
Experten-Rat: Die Niederlassungsanforderungen wurden 2020 massiv verschärft. Viele Briefkastenfirmen im Ausland erfüllen die neuen Kriterien nicht mehr.