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Recht

VO (EG) 1071/2009 – Marktzugangsverordnung

EU-Verordnung mit einheitlichen Anforderungen für den Marktzugang im Straßenverkehrsgewerbe. Vier Grundvoraussetzungen: tatsächliche Niederlassung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Seit dem EU-Mobilitätspaket 2020 deutlich verschärft.

Experten-Rat: Die Niederlassungsanforderungen wurden 2020 massiv verschärft. Viele Briefkastenfirmen im Ausland erfüllen die neuen Kriterien nicht mehr.

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