Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Arbeitstage (§3 BUrlG, 5-Tage-Woche). Tarif: oft 28–30 Tage. Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden: Auszahlung offener Urlaubstage. Urlaubsplanung muss Lenk- und Ruhezeiten beachten.
Urlaubsanspruch Berufskraftfahrer
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Verwandte Begriffe aus „Sozialvorschriften"
Smart Tachograph G2V2
Version 2 der zweiten Generation des intelligenten Fahrtenschreibers (DVO (EU) 2021/1228; Pflicht in Neufahrzeugen ab August 2023). Kommuniziert per DSRC mit Kontrollgeräten am Straßenrand. Zeichnet Grenzübertritte automatisch auf (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014); Fähr- und Zugüberfahrten muss der Fahrer selbst eingeben. Die Fahrerkarte der Version 2 fasst 56 Tage Fahrertätigkeiten.
Tageslenkzeit
Maximale Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten: grundsätzlich 9 Stunden, zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar. Überschreitungen werden automatisch vom digitalen Tachographen aufgezeichnet und bei Straßenkontrollen (BALM, Polizei) ebenso wie bei Betriebskontrollen der Landesbehörden sofort erkannt.
Wochenlenkzeit
Maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche: 56 Stunden. Zählt von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Einzuhalten unabhängig von der Doppelwochenlenkzeit von max. 90 Stunden.
Zweiwöchige Lenkzeit (Doppelwoche)
Maximale Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen: 90 Stunden gesamt. Verhindert systematische Überschreitung der Wochenlimits durch wechselnde Wochenbelastung.