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Sozialvorschriften

Urlaubsanspruch Berufskraftfahrer

Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Arbeitstage (§3 BUrlG, 5-Tage-Woche). Tarif: oft 28–30 Tage. Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden: Auszahlung offener Urlaubstage. Urlaubsplanung muss Lenk- und Ruhezeiten beachten.

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