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Sozialvorschriften

Tageslenkzeit

Maximale Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten: grundsätzlich 9 Stunden, zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar. Überschreitungen werden automatisch vom digitalen Tachographen aufgezeichnet und bei BALM-Kontrollen sofort erkannt.

Experten-Rat: Die Tageslenkzeit ist ein absolutes Limit – keine Ausnahme, keine Kulanz. Ein einziger Verstoß kann zu Bußgeld für Fahrer und Unternehmen führen.

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