Zum Inhalt springen
Zurück zum Glossar
Sozialvorschriften

Tageslenkzeit

Maximale Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten: grundsätzlich 9 Stunden, zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar. Überschreitungen werden automatisch vom digitalen Tachographen aufgezeichnet und bei Straßenkontrollen (BALM, Polizei) ebenso wie bei Betriebskontrollen der Landesbehörden sofort erkannt.

Experten-Rat: Abweichungen erlaubt Art. 12 VO (EG) 561/2006 nur eng: um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen oder – unter außergewöhnlichen Umständen – um bis zu eine bzw. zwei Stunden, um für die wöchentliche Ruhezeit die Betriebsstätte oder den Wohnort zu erreichen. Art und Grund muss der Fahrer vermerken, die Mehrlenkzeit ist auszugleichen. Darüber hinaus gibt es keine Kulanz: Ein einziger Verstoß kann zu Bußgeld für Fahrer und Unternehmen führen.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu „Tageslenkzeit“?

Furkan Bakir und das Experten-Team beantworten Fragen aus der Praxis — kostenfreies Erstgespräch.

Alle 163 Fachbegriffe im Überblick

Newsletter für das Verkehrsgewerbe

Einmal im Monat: IHK-Termine, Fördernews und Praxis-Tipps für Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Kein Spam, jederzeit abmeldbar. Mehr in der Datenschutzerklärung.