Version 2 der zweiten Generation des intelligenten Fahrtenschreibers (DVO (EU) 2021/1228; Pflicht in Neufahrzeugen ab August 2023). Kommuniziert per DSRC mit Kontrollgeräten am Straßenrand. Zeichnet Grenzübertritte automatisch auf (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014); Fähr- und Zugüberfahrten muss der Fahrer selbst eingeben. Die Fahrerkarte der Version 2 fasst 56 Tage Fahrertätigkeiten.
Experten-Rat: G2V2 ermöglicht es Behörden, Daten berührungslos zu lesen. Das erhöht die Kontrolldichte massiv. Compliance ist heute wichtiger denn je.