Verfahren zur Festsetzung von Taxitarifen durch die Genehmigungsbehörde. Auf Basis einer Vollkostenrechnung wird der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer ermittelt – inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn sowie einem angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen dient der Plausibilisierung.
Experten-Rat: Tarifgutachten umfassen meist 40–80 Seiten. Auftraggeber ist die Kommune – das Gutachten begründet die Tarifanpassung rechtssicher.