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Finanzen

Tarifkalkulation (§ 51 PBefG)

Verfahren zur Festsetzung von Taxitarifen durch die Genehmigungsbehörde. Auf Basis einer Vollkostenrechnung wird der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer ermittelt – inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn sowie einem angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen dient der Plausibilisierung.

Experten-Rat: Tarifgutachten umfassen meist 40–80 Seiten. Auftraggeber ist die Kommune – das Gutachten begründet die Tarifanpassung rechtssicher.

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