Grundlage für die Festsetzung von Taxitarifen. Die Tarife setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung fest; sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen (§ 51 Abs. 1 PBefG). Auf Basis einer Vollkostenrechnung wird der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer ermittelt – inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn sowie einem angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen dient der Plausibilisierung.
Experten-Rat: Ein Tarifgutachten macht die Kalkulation nachvollziehbar und begründet die Tarifanpassung gegenüber der tariffestsetzenden Stelle.