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Finanzen

Nutzungsausfall (gewerblich)

Entschädigung für die Zeit, in der ein gewerblich genutztes Fahrzeug nach einem Unfall ausfällt. Anders als beim Privat-Pkw wird er konkret berechnet: entgangener Umsatz pro Ausfalltag abzüglich der ersparten variablen Kosten. Im Taxibetrieb kann er ein erheblicher Schadensposten sein.

Experten-Rat: Pauschale Nutzungsausfalltabellen greifen bei Taxen zu kurz. Maßgeblich sind die tatsächlichen Betriebszahlen – Schichtzettel und Umsatzaufzeichnungen.

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Tarifkalkulation (§ 51 PBefG)

Grundlage für die Festsetzung von Taxitarifen. Die Tarife setzt die Landesregierung durch Rechtsverordnung fest; sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen (§ 51 Abs. 1 PBefG). Auf Basis einer Vollkostenrechnung wird der Selbstkostenpreis je Besetzt-Kilometer ermittelt – inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn sowie einem angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen dient der Plausibilisierung.

Bildungsgutschein

Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen (§ 81 Abs. 4 SGB III). Die Förderung ist eine Ermessensleistung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte; sie setzt eine Beratung vor Beginn voraus, und Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein (§ 81 Abs. 1). Übernommen werden können die Weiterbildungskosten, u. a. Lehrgangs- und Fahrkosten (§ 83). Der Träger legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme vor. Nicht zu verwechseln mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III).

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für Fortbildungen, die gezielt auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten (§ 2 Abs. 1 AFBG) und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (§ 2 Abs. 3). Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu 50 % als Zuschuss gefördert, der Rest als Darlehen der KfW (§ 12 Abs. 1); nach bestandener Prüfung werden 50 % des noch nicht fälligen Darlehens erlassen (§ 13b).

KfW-Förderung (Startgeld)

Zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank für Existenzgründer und Unternehmen bis 5 Jahre. Der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) umfasst bis zu 200.000 € für Investitionen und Betriebsmittel, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel. Antrag über die Hausbank.

Alle 163 Fachbegriffe im Überblick

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