Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Übernimmt die Kosten für anerkannte Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Trägern – bis zu 100% der Kurskosten. Beantragung vor Kursbeginn zwingend erforderlich.
Experten-Rat: Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie Anspruch haben. Selbst wer 2–3 Monatsgehälter verdient, kann einen Gutschein bekommen. Einfach anfragen.