Streckenabhängige Gebühr für die Nutzung von Bundesautobahnen und -straßen. Seit dem 01.07.2024 mautpflichtig sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen für den Güterkraftverkehr mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse; Kombinationen nur, wenn das Motorfahrzeug selbst mehr als 3,5 t hat (§ 1 Abs. 1 BFStrMG). Berechnung nach Gewichtsklasse, Achszahl, EURO-Schadstoffklasse und seit dem 01.12.2023 auch CO2-Emissionsklasse (Anlage 1 BFStrMG). Abrechnung über Toll Collect.
In meiner Kalkulation rechne ich Maut immer als separaten Kostenblock – nach Anlage 1 BFStrMG sind es für einen Euro-VI-Lkw der CO2-Klasse 1 z. B. 0,151 € pro km (über 3,5 bis unter 7,5 t) bis 0,348 € pro km (über 18 t, ab 5 Achsen). Viele Gründer vergessen das bei der Frachtpreiskalkulation komplett.