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Finanzen

Investitionsabzugsbetrag (IAB / §7g EStG)

Steuerliches Instrument: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen (je Betrieb höchstens 200.000 €, § 7g Abs. 1 EStG). Das senkt die Steuer in den Jahren vor der Anschaffung; im Anschaffungsjahr wird der Betrag wieder hinzugerechnet, und die Anschaffungskosten können entsprechend herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % möglich (§ 7g Abs. 5). Besonders interessant beim Fahrzeugkauf.

Experten-Rat: In unseren Beratungen planen wir den IAB immer im ersten Gründungsjahr ein. Es ist eines der wirksamsten legalen Steuersparmodelle für Neugründer im Transportbereich.

Persönliche Beratung

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Furkan Bakir und das Experten-Team beantworten Fragen aus der Praxis — kostenfreies Erstgespräch.

Betriebskosten pro Kilometer

Vollkostenrechnung aller Aufwendungen je gefahrenem Kilometer: Kraftstoff, Reifen, Wartung, AfA, Maut, Versicherung, Lohn, Gemeinkosten. Sprinter: ca. 0,55–0,80 €/km. 40t-Sattelzug: ca. 1,80–2,60 €/km (Erfahrungswerte, keine amtliche Angabe).

BAFA-Beratungsförderung

Das BAFA fördert externe Unternehmensberatungen für KMU, die bereits am Markt tätig sind (keine Vorgründungsberatung): in den alten Bundesländern einschließlich Berlin mit 50 % der Beratungskosten (höchstens 1.750 €), in den neuen Bundesländern mit 80 % (höchstens 2.800 €). Anträge sind bis 31.12.2026 möglich; der Berater muss beim BAFA registriert sein. Geeignet für junge Transportunternehmen nach der Gründung.

Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Gilt u.a. für internationale Transportleistungen. Rechnung ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis.

EÜR vs. Bilanzierung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren für Steuerpflichtige ohne Buchführungspflicht. Gewerbliche Unternehmer müssen Bücher führen und bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn haben – ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts (§ 141 AO). Einzelkaufleute sind bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss auch handelsrechtlich befreit (§ 241a HGB); Kapitalgesellschaften wie die GmbH bilanzieren immer.

Alle 163 Fachbegriffe im Überblick

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