Steuerliches Instrument: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen (je Betrieb höchstens 200.000 €, § 7g Abs. 1 EStG). Das senkt die Steuer in den Jahren vor der Anschaffung; im Anschaffungsjahr wird der Betrag wieder hinzugerechnet, und die Anschaffungskosten können entsprechend herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % möglich (§ 7g Abs. 5). Besonders interessant beim Fahrzeugkauf.
Experten-Rat: In unseren Beratungen planen wir den IAB immer im ersten Gründungsjahr ein. Es ist eines der wirksamsten legalen Steuersparmodelle für Neugründer im Transportbereich.