Zum Inhalt springen
Zurück zum Glossar
Finanzen

Umsatzsteuer Transportleistung (§3b UStG)

Güterbeförderungen an Unternehmer (B2B) werden grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Das Streckenprinzip (§ 3b Abs. 1) gilt für Personenbeförderungen und für Güterbeförderungen an Nichtunternehmer; innergemeinschaftliche Güterbeförderungen an Nichtunternehmer sind dort steuerbar, wo sie beginnen (§ 3b Abs. 3). Schuldet ein Unternehmer in einem anderen EU-Staat die Steuer, wird mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ abgerechnet (Reverse Charge, § 14a Abs. 1). Steuerfrei sind u. a. grenzüberschreitende Güterbeförderungen, die sich unmittelbar auf Ausfuhrgegenstände beziehen (§ 4 Nr. 3 UStG).

Experten-Rat: §3b UStG ist komplex. Wer internationale Transporte ohne USt-Beratung abrechnet, riskiert Nachforderungen. Holen Sie sich fachkundige Hilfe.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu „Umsatzsteuer Transportleistung (§3b UStG)“?

Furkan Bakir und das Experten-Team beantworten Fragen aus der Praxis — kostenfreies Erstgespräch.

Investitionsabzugsbetrag (IAB / §7g EStG)

Steuerliches Instrument: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen (je Betrieb höchstens 200.000 €, § 7g Abs. 1 EStG). Das senkt die Steuer in den Jahren vor der Anschaffung; im Anschaffungsjahr wird der Betrag wieder hinzugerechnet, und die Anschaffungskosten können entsprechend herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2). Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % möglich (§ 7g Abs. 5). Besonders interessant beim Fahrzeugkauf.

Betriebskosten pro Kilometer

Vollkostenrechnung aller Aufwendungen je gefahrenem Kilometer: Kraftstoff, Reifen, Wartung, AfA, Maut, Versicherung, Lohn, Gemeinkosten. Sprinter: ca. 0,55–0,80 €/km. 40t-Sattelzug: ca. 1,80–2,60 €/km (Erfahrungswerte, keine amtliche Angabe).

BAFA-Beratungsförderung

Das BAFA fördert externe Unternehmensberatungen für KMU, die bereits am Markt tätig sind (keine Vorgründungsberatung): in den alten Bundesländern einschließlich Berlin mit 50 % der Beratungskosten (höchstens 1.750 €), in den neuen Bundesländern mit 80 % (höchstens 2.800 €). Anträge sind bis 31.12.2026 möglich; der Berater muss beim BAFA registriert sein. Geeignet für junge Transportunternehmen nach der Gründung.

Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Gilt u.a. für internationale Transportleistungen. Rechnung ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis.

Alle 163 Fachbegriffe im Überblick

Newsletter für das Verkehrsgewerbe

Einmal im Monat: IHK-Termine, Fördernews und Praxis-Tipps für Verkehrsleiter, Gründer und Spediteure.

Kein Spam, jederzeit abmeldbar. Mehr in der Datenschutzerklärung.