Transportleistungen sind dort steuerbar, wo sie tatsächlich erbracht werden (Streckenprinzip). Grenzüberschreitende Transporte in die EU unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren. Innergemeinschaftliche Güterbeförderung an Unternehmer ist steuerbefreit.
Experten-Rat: §3b UStG ist komplex. Wer internationale Transporte ohne USt-Beratung abrechnet, riskiert Nachforderungen. Holen Sie sich fachkundige Hilfe.