Klasse C: Fahrzeuge >3,5t mit Anhänger bis 750 kg. CE: LKW mit Anhänger >750 kg (Sattelzug). D: Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. DE: Bus mit Anhänger. Zusätzlich: Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (BKrFQG) Pflicht.
Experten-Rat: Wer Fahrer einstellt, muss die gültige Fahrerkarte und den Qualifikationsnachweis im Fahrzeug prüfen – das ist Teil der Unternehmerpflichten.