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Recht

Linienverkehrsgenehmigung

Genehmigung für die regelmäßige Beförderung von Personen auf festgelegten Linien mit Fahrplan. Genehmigungsdauer max. 8 Jahre. Antrag bei der Genehmigungsbehörde mit Streckenplan, Fahrplan und Bedarfsnachweis.

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