Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Betrifft Chemikalien, Brennstoffe, Gase u.a. Fahrer benötigen ADR-Schulung und ADR-Schein.
Experten-Rat: Wer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss grundsätzlich zusätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. § 2 GbV enthält Befreiungen, z. B. für Mengen bis zu den Grenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR oder für bis zu 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf. Das wird bei Betriebsprüfungen häufig übersehen.