Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich Ladung, Kraftstoff und Insassen im Betrieb nicht überschreiten darf (zulässiges Gesamtgewicht, § 34 Abs. 3 StVZO); davon zu unterscheiden ist das technisch zulässige Gesamtgewicht (§ 34 Abs. 2). Die Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Fahrzeugstillstand bedeuten.
Experten-Rat: Die Nutzlast ergibt sich aus zGM minus Leergewicht. Viele Fahrer kennen die Nutzlast ihres Fahrzeugs nicht auswendig – ein Risiko bei der täglichen Disposition.