Maximales technisches Gesamtgewicht eines Fahrzeugs inkl. Beladung, Kraftstoff und Fahrer. Fest eingetragen im Fahrzeugschein (§ 34 StVZO). Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Fahrzeugstillstand bedeuten.
Experten-Rat: Die Nutzlast ergibt sich aus zGM minus Leergewicht. Viele Fahrer kennen die Nutzlast ihres Fahrzeugs nicht auswendig – ein Risiko bei der täglichen Disposition.