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Ladungssicherung

Zulässige Gesamtmasse (zGM)

Maximales technisches Gesamtgewicht eines Fahrzeugs inkl. Beladung, Kraftstoff und Fahrer. Fest eingetragen im Fahrzeugschein (§ 34 StVZO). Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Fahrzeugstillstand bedeuten.

Experten-Rat: Die Nutzlast ergibt sich aus zGM minus Leergewicht. Viele Fahrer kennen die Nutzlast ihres Fahrzeugs nicht auswendig – ein Risiko bei der täglichen Disposition.

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