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Ladungssicherung

Abfahrtskontrolle

Vor jeder Fahrt gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Fahrzeugs durch den Fahrer (§ 23 StVO); der Halter darf die Fahrt nicht zulassen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Umfasst: Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Flüssigkeitsstände, Ladungssicherung, Begleitpapiere.

Experten-Rat: Wir empfehlen digitale Abfahrtskontroll-Apps – sie erstellen automatisch protokollierte Berichte, die bei Unfällen oder BALM-Prüfungen als Entlastung dienen.

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