Frachtbrief nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) für den grenzüberschreitenden Gütertransport per Straße. Er dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrags und für die Übernahme des Gutes (Art. 9 CMR). Die CMR regelt u. a. Haftung (max. 8,33 SZR/kg Rohgewicht) und Reklamationsfristen. Drei Originalausfertigungen: eine erhält der Absender, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer (Art. 5 Abs. 1 CMR).
Experten-Rat: Der CMR-Frachtbrief ist im Streitfall das zentrale Beweisdokument im grenzüberschreitenden Verkehr. Füllen Sie ihn vollständig und korrekt aus – jede fehlende Angabe kann zur Haftungsfalle werden.