Transportdienstleistungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats, die von einem Unternehmen aus einem anderen Staat durchgeführt werden. Seit dem EU-Mobilitätspaket 2022 gilt: max. 3 Kabotagefahrten in 7 Tagen, danach Cooling-off-Periode von 4 Tagen.
Experten-Rat: In der Praxis sehen wir regelmäßig Bußgeldverfahren wegen Kabotageverstößen. Die Kontrollbehörden (BALM) prüfen Fahrtenbücher und Tachographendaten sehr präzise.