Transportdienstleistungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats, die von einem Unternehmen aus einem anderen Staat durchgeführt werden. Es gilt: max. 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen nach der grenzüberschreitenden Beförderung. Seit dem EU-Mobilitätspaket (21.02.2022) folgt danach zusätzlich eine Sperrfrist (Cooling-off) von 4 Tagen.
Experten-Rat: In der Praxis sehen wir regelmäßig Bußgeldverfahren wegen Kabotageverstößen. Das BALM prüft bei Kontrollen die Beförderungsnachweise und Tachographendaten sehr genau.