Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren für Steuerpflichtige ohne Buchführungspflicht. Gewerbliche Unternehmer müssen Bücher führen und bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn haben – ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts (§ 141 AO). Einzelkaufleute sind bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss auch handelsrechtlich befreit (§ 241a HGB); Kapitalgesellschaften wie die GmbH bilanzieren immer.
Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern von Anfang an eine ordentliche Buchführung mit Steuerberater. Der Wechsel von EÜR zur Bilanz ist aufwändig und mit Steuerfallen verbunden.