Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren bis 600.000 € Jahresumsatz oder 60.000 € Gewinn. Darüber hinaus: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern von Anfang an eine ordentliche Buchführung mit Steuerberater. Der Wechsel von EÜR zur Bilanz ist aufwändig und mit Steuerfallen verbunden.