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Finanzen

EÜR vs. Bilanzierung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren bis 600.000 € Jahresumsatz oder 60.000 € Gewinn. Darüber hinaus: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.

Experten-Rat: Wir empfehlen Gründern von Anfang an eine ordentliche Buchführung mit Steuerberater. Der Wechsel von EÜR zur Bilanz ist aufwändig und mit Steuerfallen verbunden.

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