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Finanzen

Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Gilt u.a. für internationale Transportleistungen. Rechnung ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis.

Experten-Rat: Fehler beim Reverse Charge können zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wann dieses Verfahren anzuwenden ist.

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