Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Gilt u.a. für internationale Transportleistungen. Rechnung ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis.
Experten-Rat: Fehler beim Reverse Charge können zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wann dieses Verfahren anzuwenden ist.