Eine der vier Grundvoraussetzungen nach VO (EG) 1071/2009. Für das erste Fahrzeug: mind. 9.000 € nachgewiesenes Kapital, für jedes weitere: 5.000 €. Nachweis durch Bankauskunft, Bilanz oder Bürgschaft.
Experten-Rat: Der Kapitalnachweis muss nicht dauerhaft vorgehalten werden – aber zum Zeitpunkt der Prüfung muss er stimmen. Ein Kontoauszug zum Stichtag reicht.