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Recht

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Eine der vier Grundvoraussetzungen nach VO (EG) 1071/2009. Für das erste Fahrzeug: mind. 9.000 € nachgewiesenes Kapital, für jedes weitere: 5.000 €. Nachweis durch Bankauskunft, Bilanz oder Bürgschaft.

Experten-Rat: Der Kapitalnachweis muss nicht dauerhaft vorgehalten werden – aber zum Zeitpunkt der Prüfung muss er stimmen. Ein Kontoauszug zum Stichtag reicht.

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