Eine der vier Grundvoraussetzungen nach VO (EG) 1071/2009. Das Unternehmen muss jederzeit im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können und Kapital und Reserven nachweisen: 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t, 900 € für jedes weitere Fahrzeug zwischen 2,5 und 3,5 t; wer nur solche leichten Fahrzeuge einsetzt, 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere (Art. 7). Nachweis über geprüfte Jahresabschlüsse bzw. eine Eigenkapitalbescheinigung (z. B. von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut) oder über eine Bürgschaft. Für Taxi und Mietwagen gelten 2.250 € und 1.250 € (§ 2 PBZugV).
Experten-Rat: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist keine einmalige Stichtagsfrage – das Unternehmen muss jederzeit zahlungsfähig sein, sonst droht der Widerruf der Lizenz. Ein Kontoauszug ersetzt keine Eigenkapitalbescheinigung.