Elektronische Systeme zur Unterstützung des Fahrers, z. B. Notbremsassistent (AEB), Spurhalteassistent (LDWS), Abstandsregeltempomat (ACC), Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent. Die Allgemeine Sicherheitsverordnung (VO (EU) 2019/2144) schreibt für neue Fahrzeuge gestaffelt u. a. intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenaufzeichnung vor, für Lkw und Busse zusätzlich Spurhaltewarnsystem, Notbremsassistent und Systeme, die Fußgänger und Radfahrer an der Vorder- und Beifahrerseite erkennen. Ein Abstandsregeltempomat ist nicht vorgeschrieben.
Experten-Rat: Wir zeigen Flottenbetreibern, wie ADAS-Daten aus der Telematik zur Fahrerbeurteilung und Versicherungsverhandlung genutzt werden können.