Persönlicher Nachweis über ausreichendes Wissen zur Leitung eines Transportunternehmens. Wird durch die IHK-Fachkundeprüfung oder eine anerkannte Praxiserfahrung (mind. 10 Jahre als leitende Person, vor 2009) erworben. Gesetzliche Pflicht nach EU-VO 1071/2009.
Experten-Rat: Die Praxiserfahrungsregelung gilt nur für sehr alte Fälle. Wer heute neu gründet, muss zwingend die IHK-Prüfung ablegen – keine Ausnahme.