Pflichtdokument für den gewerblichen grenzüberschreitenden Gütertransport innerhalb der EU. Nur Unternehmen mit nachgewiesener fachlicher Eignung erhalten diese Lizenz von der zuständigen Behörde. Sie ist immer an eine natürliche Person (den Verkehrsleiter) gebunden – nicht ans Fahrzeug.
Experten-Rat: Viele Gründer denken, die Lizenz hänge am Fahrzeug. Das ist falsch – sie hängt an der Person des Verkehrsleiters. Wechselt dieser, muss die Lizenz neu beantragt werden.