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Taxi & Mietwagen

Verkehrsleiter im Taxi- & Mietwagenbetrieb: Wer die Fachkunde stellen muss

3 Min. LesezeitAutor: Bildungszentrum Verkehr Experten-Team

Wer trägt im Taxi- und Mietwagenbetrieb die fachliche Verantwortung?

Im Güter- und Omnibusverkehr ist der Begriff eindeutig geregelt: Dort verlangt die EU-Verordnung 1071/2009 einen Verkehrsleiter, der die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Im Taxi- und Mietwagenverkehr stellt sich die Rechtslage anders dar – die Grundfrage bleibt jedoch dieselbe: Welche Person im Betrieb muss die Fachkunde besitzen und die Geschäfte verantworten? Diesen Punkt klärt der vorliegende Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze: Taxi und Mietwagen unterliegen dem PBefG, nicht dem EU-Verkehrsleiter-Begriff der VO 1071/2009. Dennoch benötigt jeder Betrieb eine fachlich geeignete, verantwortliche Person, die die Fachkunde nachweist. Besitzt die Inhaberin oder der Inhaber sie nicht, muss eine fachkundige Person die Eignung stellen und den Betrieb tatsächlich leiten.

Begriffsabgrenzung: EU-Verkehrsleiter und PBefG

Der eng definierte Verkehrsleiter nach EU-VO 1071/2009 gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Omnibusverkehr. Der Taxi- und Mietwagenverkehr ist davon grundsätzlich ausgenommen; hier gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Am Kern ändert dies nichts: Auch nach dem PBefG muss die fachliche Eignung vorliegen, damit eine Konzession erteilt wird (§ 13 PBefG i. V. m. PBZugV). Sie ist an eine natürliche Person gebunden, die den Betrieb verantwortlich führt.

Praxishinweis: Wenn Sie den Verkehrsleiter im engeren Sinne der EU-Verordnung suchen (Lkw/Bus), finden Sie die Anforderungen in unserem Beitrag zum Güterkraftverkehr. Der vorliegende Beitrag behandelt die fachlich geeignete Person im Taxi- und Mietwagenbetrieb.

Aufgaben der verantwortlichen Person

Unabhängig von der Bezeichnung übernimmt sie die zentralen unternehmerischen Pflichten:

  • Einhaltung des Personenbeförderungsrechts (Konzessions-, Betriebs-, Tarif- und – bei Mietwagen – Rückkehrpflicht),
  • kaufmännische Führung (Kalkulation, Buchführung, Abgaben, Versicherungen),
  • technischer Betrieb (Fahrzeugzustand, Prüf- und Eichfristen, Ausstattung),
  • Personalverantwortung (Arbeits- und Sozialvorschriften, Eignung der Fahrer),
  • Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde.

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber keine Fachkunde besitzt

Dieser Fall tritt häufig auf – etwa bei Quereinstieg oder GmbH-Gründung. Es bestehen zwei Wege:

  1. Eigener Erwerb der Fachkunde über die IHK-Fachkundeprüfung. Dies ist der unabhängigste und nachhaltigste Weg.
  2. Einbindung einer fachkundigen Person, die die Eignung stellt und den Betrieb tatsächlich und verantwortlich leitet. Eine reine Benennung „pro forma" genügt nicht; die Person muss realen Einfluss auf die Geschäfte ausüben.

Nach unserer Erfahrung ist der erste Weg fast immer vorzuziehen: Wer die Fachkunde selbst besitzt, bleibt unabhängig und behält die Kontrolle über das eigene Unternehmen.

Der direkte Weg zur eigenen Fachkunde

Ob als Inhaberin/Inhaber oder als benannte verantwortliche Person – die Fachkunde erwerben Sie am sichersten über die IHK-Prüfung. Als Bildungszentrum für das Personenbeförderungsgewerbe vermitteln wir Ihnen im Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen kompakt alle vier Sachgebiete und bereiten Sie gezielt auf den schriftlichen und mündlichen Teil vor.

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Fazit

Ob man die Funktion „Verkehrsleiter" oder „fachlich geeignete Person" nennt: Jeder Taxi- und Mietwagenbetrieb benötigt eine Person, die die Fachkunde besitzt und die Geschäfte tatsächlich verantwortet. Wer diese Qualifikation selbst erwirbt, macht sich unabhängig und stellt seinen Betrieb auf ein tragfähiges Fundament.

Sie möchten die Fachkunde selbst in der Hand halten? Wir bereiten Sie sicher auf die Prüfung vor. Lassen Sie sich kostenlos beraten.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV und die Anforderungen der für Sie zuständigen Behörde. Stand: Mai 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr

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BV

Bildungszentrum Verkehr – Experten-Team

IHK-Dozenten · Vorstand STV e.V. · Unternehmensberater · 15+ Jahre Transportgewerbe

15+ Jahre Erfahrung im Verkehrsgewerbe. Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und staatliche Förderung im Transportgewerbe.

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