Taxiunternehmen kaufen statt neu gründen – wann sich die Übernahme lohnt
Wer ins Taxigewerbe einsteigen will, steht vor einer grundsätzlichen Entscheidung: selbst gründen und auf eine Konzession warten – oder einen bestehenden Taxibetrieb übernehmen. Gerade in Großstädten mit gedeckelter Konzessionsvergabe ist der Kauf oft der schnellere Weg an den Markt, denn er verspricht laufende Konzessionen, eingespielte Fahrer und vorhandene Aufträge ab Tag eins. Doch eine Übernahme ist kein Selbstläufer: Konzessionen lassen sich nicht einfach „mitkaufen", und der Käufer muss die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes selbst erfüllen. Dieser Beitrag ordnet ein, worauf beim Kauf eines Taxiunternehmens rechtlich, wirtschaftlich und in der Due Diligence zu achten ist.
Das Wichtigste in Kürze: Beim Kauf eines Taxiunternehmens erwerben Sie nicht automatisch die Konzessionen – diese sind personen- bzw. firmenbezogen und nicht frei handelbar. Bei einer Betriebsübernahme ist je nach Kommune eine Konzessionsübertragung möglich, der Käufer muss aber Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung selbst nachweisen (§ 13 PBefG). Zentrale Weichenstellung ist die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal. Eine sorgfältige Due Diligence zu Konzessionsstatus, Umsätzen, Fahrzeugen, Personal und Verbindlichkeiten entscheidet über Erfolg oder Fehlkauf.
Was Sie beim Kauf wirklich erwerben
Ein häufiges Missverständnis: Wer ein Taxiunternehmen kaufe, kaufe damit „die Konzessionen". Das ist rechtlich so nicht haltbar.
Definition: Eine Taxikonzession ist eine öffentlich-rechtliche Genehmigung nach § 13 PBefG, die an die Person des Unternehmers bzw. an die konzessionstragende Firma gebunden ist. Sie ist kein frei handelbares Wirtschaftsgut, das wie ein Fahrzeug verkauft werden kann.
In vielen Kommunen ist beim Verkauf eines Betriebs gleichwohl eine Konzessionsübertragung vorgesehen: Im Rahmen der Betriebsübernahme kann die Genehmigung auf den neuen Inhaber umgeschrieben werden – allerdings nur, wenn dieser die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Behörde zustimmt. Die Konzession ist damit faktisch ein wesentlicher Werttreiber des Kaufpreises (gerade in Städten mit Bedürfnisprüfung), rechtlich aber keine Ware, sondern ein behördlicher Akt, der unter dem Vorbehalt der Genehmigung steht.
Praktisch heißt das: Ein Kaufvertrag, der die Konzessionsübertragung nicht ausdrücklich unter den Vorbehalt der behördlichen Zustimmung stellt, ist hochriskant. Verweigert die Behörde die Umschreibung, kann der gesamte wirtschaftliche Kern des Geschäfts entfallen.
Asset Deal oder Share Deal – die zentrale Weichenstellung
Wie ein Taxibetrieb übernommen wird, hängt entscheidend von seiner Rechtsform und von der Struktur des Kaufs ab. Zwei Grundformen sind zu unterscheiden:
| Kriterium | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Kaufgegenstand | einzelne Wirtschaftsgüter (Fahrzeuge, Inventar, Verträge) | Geschäftsanteile (z. B. GmbH-Anteile) |
| Typische Rechtsform | Einzelunternehmen, GmbH (selektiv) | GmbH, UG |
| Konzession | Neu-/Umschreibung auf Käufer nötig | bleibt bei der Gesellschaft (Inhaberwechsel anzeigen) |
| Haftung für Altlasten | begrenzbar, aber § 25 HGB / § 75 AO beachten | Käufer übernimmt Gesellschaft inkl. Altlasten |
| Vertragsübernahme | jeder Vertrag einzeln (Zustimmung Dritter) | laufen automatisch weiter |
| Steuerliche Wirkung | Abschreibungsvolumen oft günstiger | keine Aufdeckung stiller Reserven |
Beim Asset Deal kauft der Übernehmer gezielt einzelne Vermögensgegenstände – Fahrzeuge, Taxameter, Funkanlagen, Kundenverträge. Die Konzessionen müssen neu auf den Käufer geschrieben werden, was den behördlichen Vorbehalt besonders relevant macht. Vorteil: Der Käufer kann „Rosinen picken" und Altlasten weitgehend aussparen. Vorsicht ist dennoch geboten, denn bei Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma kann eine Haftung für Altschulden nach § 25 HGB entstehen, und für betriebliche Steuern greift unter Umständen die Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 AO.
Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft (typischerweise einer GmbH) erworben. Die juristische Person bleibt bestehen, sodass Konzessionen, Verträge und Genehmigungen grundsätzlich unverändert weiterlaufen – es genügt häufig die Anzeige des Inhaber- bzw. Verkehrsleiterwechsels. Der Preis dieser Eleganz: Der Käufer übernimmt die Gesellschaft mit allen Verbindlichkeiten und Risiken, auch den unbekannten. Genau hier wird eine gründliche Due Diligence unverzichtbar.
Praxishinweis: Welche Struktur günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen – sie hängt von Rechtsform, Steuerlage, Haftungsrisiken und Konzessionspraxis der Kommune ab. Diese Frage gehört vor Vertragsschluss auf den Tisch von Steuerberater und Fachanwalt, nicht in eine Faustformel.
Die Voraussetzungen, die der Käufer selbst erfüllen muss
Auch der Kauf befreit nicht von den persönlichen Anforderungen des PBefG. Damit die Behörde die Konzessionsübertragung genehmigt, muss der Käufer – wie ein Erstantragsteller – nachweisen:
- Persönliche Zuverlässigkeit: erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne schwerwiegende Eintragungen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital- bzw. Bonitätsnachweis nach den Vorgaben der PBZugV; die geforderten Beträge je Fahrzeug variieren regional.
- Fachliche Eignung (Fachkunde): der Nachweis der Fachkunde Taxi & Mietwagen – entweder über die IHK-Prüfung oder über eine anerkannte gleichwertige Qualifikation bzw. leitende Berufserfahrung.
Bei einer GmbH trägt nicht der Gesellschafter persönlich die Fachkunde, sondern ein bestellter Verkehrsleiter muss sie nachweisen. Wer Anteile kauft, sollte daher prüfen, ob der bisherige Verkehrsleiter an Bord bleibt oder ersetzt werden muss – andernfalls droht eine Lücke, die die Genehmigung gefährdet.
Praxishinweis: Klären Sie Ihre eigene Eignung, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Fehlt Ihnen die Fachkunde, lässt sich die Übernahme nicht abschließen – die IHK-Fachkunde ist also Voraussetzung, nicht Formsache. Den dafür nötigen Lehrgang bündeln wir in unserem Angebot zur Fachkunde Taxi & Mietwagen.
Due Diligence: Den Betrieb auf Herz und Nieren prüfen
Die Due Diligence ist die systematische Prüfung des Kaufobjekts vor Abschluss. Sie schützt vor überhöhten Kaufpreisen und versteckten Risiken. Bei einem Taxibetrieb stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:
| Prüfpunkt | Worauf achten |
|---|---|
| Konzessionsstatus | Anzahl, Laufzeit und Gültigkeit der Genehmigungen; Übertragbarkeit mit der Kommune klären; etwaige Auflagen |
| Umsätze & Schichtzettel | Plausibilität der Umsätze anhand von Schichtzetteln, Taxameter-Auslesungen, Fiskalspeicher (TSE) und Steuererklärungen |
| Fahrzeugzustand | Alter, Laufleistung, Restwert, anstehende Reparaturen und HU-Termine der Flotte; Eigentum vs. Leasing |
| Personal | Anzahl und Qualifikation der Fahrer, gültige P-Scheine, Arbeitsverträge, Mindestlohn-Dokumentation, Fluktuation |
| Verbindlichkeiten | Leasingraten, Kredite, offene Steuern und Sozialabgaben, Bürgschaften, Rückstellungen |
| Funk-/Plattformverträge | Laufzeiten und Kündbarkeit von Funkzentrale, App-Plattformen (z. B. FreeNow, Uber) und B2B-Verträgen (Kranken-/Schülerfahrten) |
| Standort & Niederlassung | Mietvertrag für Betriebssitz/Werkstatt, Lage im Konzessionsgebiet, Standplätze |
Besonderes Augenmerk verdient die Umsatzprüfung. Im Taxigewerbe ist die Plausibilisierung der ausgewiesenen Erlöse erfahrungsgemäß die heikelste Aufgabe: Wer einen Kaufpreis auf Basis behaupteter Umsätze zahlt, die sich später nicht halten lassen, kauft Luft. Schichtzettel, ausgelesene Taxameterdaten und die TSE-Aufzeichnungen sollten deshalb mit den steuerlichen Erklärungen abgeglichen werden.
Praxishinweis: Lassen Sie sich die Umsätze nicht nur erzählen, sondern belegen. Ein erfahrener Sachverständiger kann die Ertragslage und den Verkehrswert neutral einordnen – das schützt vor überhöhten Kaufpreisen und liefert eine belastbare Verhandlungsgrundlage. Mehr dazu in unserer Unternehmens- & Konzessionsbewertung.
Kaufpreis und Bewertung – realistisch herangehen
Ein belastbarer Kaufpreis ergibt sich nicht aus einer Faustformel wie „ein Jahresumsatz", sondern aus dem Zusammenspiel von Konzessionswert, Substanzwert (vor allem der Fahrzeugflotte) und Ertragswert (kapitalisierter, nachhaltig erzielbarer Gewinn). In Städten mit gedeckelter Konzessionsvergabe kann der Konzessionswert den größten Posten ausmachen – wie hoch er ausfällt, hängt jedoch stark vom lokalen Markt ab und lässt sich nur im Einzelfall seriös beziffern.
Wie sich diese Bestandteile methodisch zusammenführen lassen – etwa nach dem Ertragswertverfahren (IDW S1) – und wann ein neutrales Gutachten nötig wird, behandeln wir ausführlich aus Verkäufersicht im Beitrag Taxiunternehmen verkaufen & bewerten. Als Käufer profitieren Sie von derselben Methodik: Sie zeigt, ob der geforderte Preis durch Substanz und Ertrag gedeckt ist – oder ob ein Aufschlag allein auf der Hoffnung beruht.
Bevor Sie überhaupt in Verhandlungen einsteigen, lohnt der Blick auf den Standort: Wie ist die Taxidichte, wie die Auslastung, wie tragfähig die Nachfrage? Diese Markteinschätzung entscheidet mit darüber, ob der Betrieb künftig die Erträge erwirtschaftet, auf denen der Kaufpreis fußt. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Taximarkt analysieren & Standort bewerten.
Typische Fehler beim Kauf – und wie Sie sie vermeiden
- Konzession als sicher angenommen: Ohne behördlichen Zustimmungsvorbehalt im Vertrag riskieren Sie, ohne Genehmigung dazustehen.
- Umsätze ungeprüft übernommen: Behauptete Erlöse ohne Beleg sind keine Bewertungsgrundlage.
- Eigene Eignung zu spät geklärt: Fehlende Fachkunde oder Bonität stoppt die Übertragung.
- Altlasten beim Share Deal übersehen: Offene Steuern und Sozialabgaben wandern mit der Gesellschaft zum Käufer.
- Verträge nicht geprüft: Lange, unkündbare Funk- oder Leasingverträge können den Betrieb über Jahre belasten.
Häufige Fragen
Kann ich eine Taxikonzession einfach kaufen?
Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Konzessionen sind personen- bzw. firmenbezogen und nicht frei handelbar. Beim Kauf eines Betriebs ist je nach Kommune jedoch eine Konzessionsübertragung auf den neuen Inhaber möglich – vorausgesetzt, dieser erfüllt die Voraussetzungen des § 13 PBefG und die Behörde stimmt zu. Der „Konzessionswert" fließt in den Kaufpreis ein, die Genehmigung selbst bleibt aber ein behördlicher Akt.
Was ist besser – Asset Deal oder Share Deal?
Das hängt vom Einzelfall ab. Der Asset Deal erlaubt es, gezielt Vermögensgegenstände zu erwerben und Altlasten weitgehend auszusparen, erfordert aber die Neuschreibung der Konzessionen. Beim Share Deal laufen Konzessionen und Verträge weiter, der Käufer übernimmt jedoch die Gesellschaft mit allen Verbindlichkeiten. Die Entscheidung sollte mit Steuerberater und Fachanwalt getroffen werden.
Brauche ich als Käufer selbst die Fachkunde?
Ja. Die fachliche Eignung muss der neue Unternehmer nachweisen – bei einer GmbH der bestellte Verkehrsleiter. Fehlt die Fachkunde, genehmigt die Behörde die Übertragung nicht. Den nötigen Nachweis erbringen Sie über die Fachkunde Taxi & Mietwagen.
Welche Unterlagen sollte ich vor dem Kauf prüfen?
Konzessionsurkunden, Schichtzettel und Taxameter-/TSE-Auslesungen, Steuererklärungen, Fahrzeugpapiere und Wartungsnachweise, Arbeitsverträge und P-Scheine der Fahrer, Leasing- und Kreditverträge sowie alle Funk- und Plattformverträge. Diese Unterlagen sind das Rückgrat der Due Diligence.
Wie finde ich heraus, ob der Kaufpreis angemessen ist?
Indem Sie den Preis gegen die drei Wertbestandteile – Konzession, Substanz, Ertrag – spiegeln und die Umsätze belegen lassen. Bei größeren Transaktionen oder wenn Banken, Erben oder Gerichte beteiligt sind, empfiehlt sich ein neutrales Bewertungsgutachten, das einer Prüfung standhält.
Fazit
Ein Taxiunternehmen zu kaufen kann der schnellste Weg an einen verknappten Markt sein – aber nur, wenn die Übernahme sauber strukturiert ist. Die Konzession ist kein handelbares Gut, sondern ein behördlicher Akt unter Zustimmungsvorbehalt; der Käufer muss Zuverlässigkeit, Bonität und Fachkunde selbst mitbringen. Wer Asset und Share Deal bewusst wählt, die Due Diligence ernst nimmt und den Kaufpreis an Substanz und Ertrag misst, kauft keinen Blindflug, sondern einen tragfähigen Betrieb.
Sie planen die Übernahme eines Taxibetriebs? Sichern Sie zuerst Ihre eigene Eignung: Mit der Fachkunde Taxi & Mietwagen erfüllen Sie die fachliche Voraussetzung für die Konzessionsübertragung – Grundlage jeder erfolgreichen Übernahme.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV sowie die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.
