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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Dresden 2026: Behörde, Antrag & Kosten

Zuletzt geprüft: 10 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (9 Abschnitte)

Taximarkt Dresden: Chancen und Realität für Neueinsteiger

Dresden ist als sächsische Landeshauptstadt ein wirtschaftlich stabiles Pflaster: Hauptbahnhof, Flughafen Dresden-Klotzsche, Messe, Semperoper und der starke Tourismus in Altstadt und Neustadt sorgen ganzjährig für Nachfrage. Wer hier als Gründer oder Plattform-Fahrer einsteigen will, trifft jedoch auf einen regulierten Markt: Für den klassischen Taxiverkehr vergibt die Landeshauptstadt Konzessionen nur begrenzt und häufig über eine Warteliste. Das ist der zentrale Unterschied zum Mietwagenverkehr, der im Regelfall ohne Kontingentbegrenzung genehmigt wird.

Diese Ausgangslage entscheidet über Ihre Strategie. Wollen Sie ein Taxi mit dem Recht betreiben, an Halteplätzen zu warten, herangewinkt zu werden und zum kommunal festgelegten Tarif zu fahren, führt kein Weg an der Taxikonzession vorbei. Suchen Sie dagegen den schnellen Einstieg über Uber oder Bolt, ist die Mietwagenkonzession fast immer der zügigere Weg. Beide Wege setzen dieselben persönlichen Grundvoraussetzungen voraus, unterscheiden sich aber deutlich in Wartezeit, Preisbindung und Steuersatz.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Ein häufiger Denkfehler bei Dresdner Gründern: Sie planen mit einer Taxikonzession, obwohl sie faktisch über Plattformen fahren wollen. Für den App-basierten Betrieb ist die Mietwagengenehmigung meist die realistischere und schnellere Wahl, weil sie nicht an eine Warteliste gebunden ist. Klären Sie Ihr Geschäftsmodell, bevor Sie einen Antrag stellen.

Zuständige Genehmigungsbehörde in Dresden

Anders als viele annehmen, ist in Dresden nicht das Ordnungsamt, sondern das Straßen- und Tiefbauamt für Personenbeförderungsgenehmigungen zuständig. Konkret bearbeitet die Abteilung Straßenverkehr die Anträge nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — für Taxen, Mietwagen und den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen.

MerkmalAngabe
BehördeLandeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehr
ZuständigkeitGenehmigungen nach PBefG (Taxi, Mietwagen, Gelegenheitsverkehr)
Telefon0351 488-4050, -4051, -4052, -4055 oder -4056
E-Mailgueterpersonenverkehr@dresden.de
OnlineDienstleistung „Taxi- & Mietwagenkonzessionen, Gelegenheitsverkehr" auf dresden.de

Für den Fahrer-Personenbeförderungsschein (P-Schein) ist dagegen die Fahrerlaubnisbehörde zuständig — das ist eine getrennte Zuständigkeit von der Unternehmensgenehmigung. Prüfen Sie beide Wege parallel, damit sich Fahrzeug- und Fahrererlaubnis nicht gegenseitig ausbremsen. Angaben zu Telefonnummern und Adressen können sich ändern; bestätigen Sie die aktuellen Kontaktdaten vor Antragstellung direkt bei der Behörde.

Wartezeiten und Bedürfnisprüfung: § 13 Abs. 4 PBefG

Der entscheidende Engpass beim Dresdner Taxigewerbe ist die sogenannte Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG. Danach ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch weitere Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wäre; maßgeblich sind die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, die Taxendichte, die Ertrags- und Kostenlage einschließlich der Einsatzzeit sowie Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. In der Praxis führt Dresden hierfür eine Warteliste: Grundlage für die Ausgabe zusätzlicher Taxigenehmigungen ist laut Stadt eine bestehende Warteliste. Wer neu einsteigt, reiht sich also ein. Neubewerber erhalten die Taxigenehmigung zunächst für zwei Jahre; in dieser Zeit ist sie nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG).

Wie lang diese Warteliste aktuell ist und mit welcher konkreten Wartezeit Sie rechnen müssen, ist eine kommunale Momentaufnahme und schwankt. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben aus Foren oder älteren Ratgebern — eine belastbare Auskunft zur aktuellen Wartelistenlänge und zu einem etwaigen Vergabetakt erhalten Sie ausschließlich bei der Abteilung Straßenverkehr. Wichtig: Diese Kontingentierung gilt nur für Taxen. Der Mietwagenverkehr unterliegt keiner Bedürfnisprüfung, weshalb dort keine vergleichbare Warteliste existiert.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Weg zur Dresdner Taxikonzession folgt einem klaren Ablauf. Planen Sie realistisch mehrere Monate ein — die Bündelung aller Nachweise ist meist der zeitkritische Teil. Für die Bearbeitung eines vollständigen Antrags nennt die Stadt bis zu 12 Wochen.

  1. Geschäftsmodell klären. Entscheiden Sie zwischen Taxi (Warteliste, Tarifbindung, 7 % USt) und Mietwagen (in der Regel keine Warteliste, freie Preise, 19 % USt).
  2. Auf die Warteliste setzen lassen. Melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Abteilung Straßenverkehr an und lassen Sie sich zum aktuellen Verfahren beraten.
  3. IHK-Fachkundeprüfung ablegen. Die Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab (in Dresden: IHK Dresden) — ohne diesen Nachweis keine Konzession.
  4. Persönliche Nachweise sammeln. Führungszeugnis (Belegart O für Behörden), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  5. Finanzielle Leistungsfähigkeit belegen. Eigenkapitalbescheinigung, bestätigt von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut; Stichtag höchstens ein Jahr vor Antragstellung.
  6. Fahrzeug- und Betriebsunterlagen vorbereiten. Zulassung, Versicherung, Nachweis eines geeigneten Betriebssitzes in Dresden, Taxameter und Navigationsgerät.
  7. Antrag einreichen und Gebühr zahlen. Nach Prüfung erteilt die Behörde die Genehmigung, die befristet ist – für Neubewerber zunächst auf zwei Jahre, sonst auf höchstens fünf Jahre – und später verlängert werden kann.

Die konkreten Antragsformulare finden Sie im Serviceportal der Stadt Dresden unter den Online-Anträgen zur Personenbeförderung. Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der kommunalen Gebührenordnung und sollten Sie vorab erfragen.

Voraussetzungen für die Taxikonzession

Die Anforderungen ergeben sich aus PBefG und der PBZugV (Berufszugangsverordnung) und gelten bundesweit einheitlich. Vier Säulen müssen Sie erfüllen:

Persönliche Zuverlässigkeit. Nachgewiesen über Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und steuerliche Unbedenklichkeit. Erhebliche Vorstrafen, Punkte in Flensburg oder Steuerschulden können die Zuverlässigkeit ausschließen.

Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV). Sie müssen ein ausreichendes Eigenkapital nachweisen: 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenkapitalbescheinigung, die ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe oder ein Kreditinstitut bestätigt; ihr Stichtag darf höchstens ein Jahr zurückliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen laut Stadt an dem Tag, an dem die Unterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.

Fachliche Eignung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG). Sie weisen sie in der Regel mit der IHK-Fachkundeprüfung nach; alternativ genügt eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, deren Ende höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 PBZugV). Die Prüfung legen Sie bei der IHK Ihres Wohnsitzes ab – wer in Dresden wohnt, bei der IHK Dresden. Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Fachkunde für Taxi und Mietwagen.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein). Wer selbst fährt, braucht den P-Schein. Wichtig und oft missverstanden: Die frühere Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Rechnen Sie also nicht mehr mit monatelanger Ortskunde-Vorbereitung. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft). Den Unterschied zwischen P-Schein und Unternehmerfachkunde erklären wir im Beitrag P-Schein und Fachkunde im Vergleich.

Taxitarif in Dresden: kommunal festgelegt, 7 % Umsatzsteuer

Als Taxiunternehmer sind Sie an den kommunalen Pflichttarif gebunden — anders als im Mietwagenverkehr können Sie den Preis nicht frei kalkulieren. Der Dresdner Taxitarif ist in der Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt vom 26. März 2026 geregelt (Dresdner Amtsblatt e03-04-2026 vom 1. April 2026); die Tarife gelten seit dem 13. April 2026. Ab dem 15. Januar 2027 gilt eine weitere Stufe mit einem Grundpreis von 5,30 EUR und einem Wartezeittarif von 35 EUR je Stunde. Der Tarif setzt sich aus Grundpreis, kilometerabhängigem Preis und einer zeitabhängigen Komponente für Stand- und Wartezeiten zusammen. Gefahren wird in zwei Tarifstufen: Stufe I täglich von 5 bis 20 Uhr (außer an Sonn- und Feiertagen), Stufe II von 20 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

PositionAngabe (gültig 13.04.2026 bis 14.01.2027)
Grundpreis4,90 EUR (ab 15.01.2027: 5,30 EUR)
Kilometerpreis Tarifstufe I (5–20 Uhr, außer Sonn- und Feiertage)3,20 EUR (1.–4. km), 2,60 EUR (5.–10. km), 2,40 EUR (ab 11. km)
Kilometerpreis Tarifstufe II (20–5 Uhr sowie Sonn- und Feiertage)3,30 EUR (1.–4. km), 2,70 EUR (5.–10. km), 2,50 EUR (ab 11. km)
Wartezeit25,00 EUR je Stunde (ab 15.01.2027: 35,00 EUR)
Zuschlag Großraumtaxi (bei ausdrücklicher Bestellung oder ab 5 Fahrgästen)7,00 EUR (ab 15.01.2027: 7,50 EUR)
Zuschlag Abholung außerhalb des Stadtgebiets mit Ziel außerhalb (entfällt, wenn die kürzeste Strecke durch das Stadtgebiet führt)14,00 EUR (ab 15.01.2027: 15,00 EUR)
Umsatzsteuer7 % (Taxi-Nahverkehr)

Die Werte stammen aus der Taxitarifverordnung vom 26. März 2026. Ab dem 15.01.2027 gilt die nächste Stufe: Tarifstufe I dann 3,20 EUR (1.–4. km), 2,70 EUR (5.–10. km) und 2,50 EUR (ab 11. km), Tarifstufe II 3,30 EUR, 2,80 EUR und 2,60 EUR. Für bestellte Fahrten erlaubt die Verordnung Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors (höchstens 20 Prozent über und 10 Prozent unter dem Taxameterpreis); für einzelne Strecken gelten feste Tarife, etwa 48 EUR vom Flughafen zum Hauptbahnhof (ab 15.01.2027: 51 EUR). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) und ist ein spürbarer Vorteil gegenüber dem Mietwagen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf dresden.de.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wenn Sie primär über Uber oder Bolt fahren wollen, ist die Mietwagenkonzession in Dresden meist der pragmatischere Weg. Sie unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und damit im Regelfall keiner Warteliste — Sie müssen dieselben persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen, kommen aber ohne den Engpass der Taxi-Kontingentierung aus. Beachten Sie den zentralen Unterschied: Der Mietwagenverkehr unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und darf nicht an Halteplätzen auf Kunden warten; dafür kalkulieren Sie Ihre Preise frei.

Wichtig für die Plattform-Praxis: Mietwagenfahrten vermitteln vor allem Apps wie Uber und Bolt; die Konzession braucht aber Ihr Unternehmen selbst. Achten Sie außerdem darauf, dass für den Mietwagenverkehr der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gilt — anders als die 7 Prozent im Taxigewerbe. Alle Details zum Weg über die Genehmigung lesen Sie im Ratgeber Mietwagenkonzession in Dresden.

Häufige Fragen zur Taxikonzession Dresden

Wer ist in Dresden für die Taxikonzession zuständig?

Zuständig ist die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehr. Sie bearbeitet alle Genehmigungen nach dem PBefG. Den P-Schein für Fahrer erteilt dagegen die Fahrerlaubnisbehörde. Prüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten vor der Antragstellung direkt bei der Stadt.

Wie lange dauert es, in Dresden eine Taxikonzession zu bekommen?

Das hängt von der Warteliste ab. Weil Dresden für Taxen eine Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG anwendet, werden zusätzliche Genehmigungen über eine Warteliste vergeben. Die konkrete Wartezeit schwankt und lässt sich nur bei der Abteilung Straßenverkehr verlässlich erfragen; für die Bearbeitung eines vollständigen Antrags nennt die Stadt bis zu 12 Wochen. Für den Mietwagenverkehr gilt diese Warteliste nicht.

Muss ich in Dresden noch eine Ortskundeprüfung ablegen?

Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Der Fachkundenachweis für Fahrer ist bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV), wird aber derzeit nicht verlangt, weil Inhalte und Prüfstellen noch nicht festgelegt sind. Taxen müssen ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik mitführen (§ 28a BOKraft).

Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Konzession?

Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenkapitalbescheinigung von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut (ohne Jahresabschluss: eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht); ihr Stichtag darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für Taxi- und Mietwagenkonzessionen.

Lohnt sich in Dresden eher Taxi oder Mietwagen?

Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Das Taxi bietet Halteplatzrecht, Winkkundschaft und den günstigen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, ist aber an den kommunalen Tarif und die Warteliste gebunden. Der Mietwagen erlaubt freie Preise und einen schnelleren Einstieg über Uber und Bolt, unterliegt aber der Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Nächster Schritt: fundiert gründen statt Zeit verlieren

Ob Taxi mit Warteliste oder Mietwagen mit schnellerem Einstieg — die Entscheidung sollte auf Zahlen beruhen, nicht auf Bauchgefühl. In unserer Gründungsberatung klären wir Ihr Geschäftsmodell, bereiten Sie gezielt auf die IHK-Fachkundeprüfung vor und begleiten Sie durch den Antrag bei der Stadt Dresden. So starten Sie rechtssicher und ohne teure Umwege. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt Ihnen unser Pillar-Ratgeber Taxikonzession beantragen.

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Taxitarifverordnung vom 26. März 2026 (Dresdner Amtsblatt e03-04-2026) — Landeshauptstadt Dresden
  4. Taxi- & Mietwagenkonzessionen, Gelegenheitsverkehr — Landeshauptstadt Dresden

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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