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Taxi & Mietwagen

Taxikonzession Dresden 2026: Behörde, Antrag & Kosten

8 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Taximarkt Dresden: Chancen und Realität für Neueinsteiger

Dresden ist mit rund 560.000 Einwohnern der zweitgrößte Taximarkt Sachsens und ein wirtschaftlich stabiles Pflaster: Hauptbahnhof, Flughafen Dresden-Klotzsche, Messe, Semperoper und der starke Tourismus in Altstadt und Neustadt sorgen ganzjährig für Nachfrage. Wer hier als Gründer oder Plattform-Fahrer einsteigen will, trifft jedoch auf einen regulierten Markt: Für den klassischen Taxiverkehr vergibt die Landeshauptstadt Konzessionen nur begrenzt und häufig über eine Warteliste. Das ist der zentrale Unterschied zum Mietwagenverkehr, der im Regelfall ohne Kontingentbegrenzung genehmigt wird.

Diese Ausgangslage entscheidet über Ihre Strategie. Wollen Sie ein Taxi mit dem Recht betreiben, an Halteplätzen zu warten, herangewinkt zu werden und zum kommunal festgelegten Tarif zu fahren, führt kein Weg an der Taxikonzession vorbei. Suchen Sie dagegen den schnellen Einstieg über Uber oder Bolt, ist die Mietwagenkonzession fast immer der zügigere Weg. Beide Wege setzen dieselben persönlichen Grundvoraussetzungen voraus, unterscheiden sich aber deutlich in Wartezeit, Preisbindung und Steuersatz.

Expert-Statement · Bildungszentrum Verkehr

Der häufigste Denkfehler bei Dresdner Gründern: Sie planen mit einer Taxikonzession, obwohl sie faktisch über Plattformen fahren wollen. Für den App-basierten Betrieb ist die Mietwagengenehmigung meist die realistischere und schnellere Wahl, weil sie nicht an eine Warteliste gebunden ist. Klären Sie Ihr Geschäftsmodell, bevor Sie einen Antrag stellen.

Zuständige Genehmigungsbehörde in Dresden

Anders als viele annehmen, ist in Dresden nicht das Ordnungsamt, sondern das Straßen- und Tiefbauamt für Personenbeförderungsgenehmigungen zuständig. Konkret bearbeitet die Abteilung Straßenverkehr die Anträge nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — für Taxen, Mietwagen und den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen.

MerkmalAngabe
BehördeLandeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehr
ZuständigkeitGenehmigungen nach PBefG (Taxi, Mietwagen, Gelegenheitsverkehr)
Telefon0351 488-4050 bis -4056
E-Mailgueterpersonenverkehr@dresden.de
OnlineDienstleistung „Taxi- & Mietwagenkonzessionen, Gelegenheitsverkehr" auf dresden.de

Für den Fahrer-Personenbeförderungsschein (P-Schein) ist dagegen die Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Bereich Fahrgastbeförderung zuständig — das ist eine getrennte Zuständigkeit von der Unternehmensgenehmigung. Prüfen Sie beide Wege parallel, damit sich Fahrzeug- und Fahrererlaubnis nicht gegenseitig ausbremsen. Angaben zu Telefonnummern und Adressen können sich ändern; bestätigen Sie die aktuellen Kontaktdaten vor Antragstellung direkt bei der Behörde.

Wartezeiten und Bedürfnisprüfung: § 13 Abs. 4 PBefG

Der entscheidende Engpass beim Dresdner Taxigewerbe ist die sogenannte Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG. Danach darf die Behörde neue Taxikonzessionen versagen, wenn durch die Ausweitung die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht wäre. In der Praxis führt Dresden hierfür eine Warteliste: Zusätzliche Genehmigungen werden auf Grundlage dieser Liste vergeben. Wer neu einsteigt, reiht sich also ein und wartet, bis ein Kontingent frei wird.

Wie lang diese Warteliste aktuell ist und mit welcher konkreten Wartezeit Sie rechnen müssen, ist eine kommunale Momentaufnahme und schwankt. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben aus Foren oder älteren Ratgebern — eine belastbare Auskunft zur aktuellen Wartelistenlänge und zu einem etwaigen Vergabetakt erhalten Sie ausschließlich bei der Abteilung Straßenverkehr. Wichtig: Diese Kontingentierung gilt nur für Taxen. Der Mietwagenverkehr unterliegt keiner Bedürfnisprüfung, weshalb dort keine vergleichbare Warteliste existiert.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Weg zur Dresdner Taxikonzession folgt einem klaren Ablauf. Planen Sie realistisch mehrere Monate ein — die Bündelung aller Nachweise ist meist der zeitkritische Teil.

  1. Geschäftsmodell klären. Entscheiden Sie zwischen Taxi (Warteliste, Tarifbindung, 7 % USt) und Mietwagen (in der Regel keine Warteliste, freie Preise, 19 % USt).
  2. Auf die Warteliste setzen lassen. Melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig bei der Abteilung Straßenverkehr an und lassen Sie sich zum aktuellen Verfahren beraten.
  3. IHK-Fachkundeprüfung ablegen. Die Unternehmerfachkunde nach § 13 PBefG legen Sie bei der IHK Dresden ab — ohne diesen Nachweis keine Konzession.
  4. Persönliche Nachweise sammeln. Führungszeugnis (Belegart 0 für Behörden), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  5. Finanzielle Leistungsfähigkeit belegen. Eigenkapitalnachweis bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
  6. Fahrzeug- und Betriebsunterlagen vorbereiten. Zulassung, Versicherung, Nachweis eines geeigneten Betriebssitzes in Dresden, Taxameter und Navigationsgerät.
  7. Antrag einreichen und Gebühr zahlen. Nach Prüfung erteilt die Behörde die Genehmigung, die zunächst befristet ist und später verlängert werden kann.

Die konkreten Antragsformulare finden Sie im Serviceportal der Stadt Dresden unter den Online-Anträgen zur Personenbeförderung. Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der kommunalen Gebührenordnung und sollten Sie vorab erfragen.

Voraussetzungen für die Taxikonzession

Die Anforderungen ergeben sich aus PBefG und der PBZugV (Berufszugangsverordnung) und gelten bundesweit einheitlich. Vier Säulen müssen Sie erfüllen:

Persönliche Zuverlässigkeit. Nachgewiesen über Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und steuerliche Unbedenklichkeit. Erhebliche Vorstrafen, Punkte in Flensburg oder Steuerschulden können die Zuverlässigkeit ausschließen.

Finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 2 PBZugV). Sie müssen ein ausreichendes Eigenkapital nachweisen: 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt üblicherweise über eine Bescheinigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.

Fachliche Eignung (IHK-Unternehmerfachkunde). Die Fachkunde nach § 13 PBefG ist Pflicht für jede Konzession. Sie legen die Prüfung bei der IHK Dresden ab. Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Fachkunde für Taxi und Mietwagen.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein). Wer selbst fährt, braucht den P-Schein. Wichtig und oft missverstanden: Die frühere Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. An ihre Stelle ist die Pflicht getreten, ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik einzusetzen. Rechnen Sie also nicht mehr mit monatelanger Ortskunde-Vorbereitung. Ein etwaiger Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und derzeit nicht bundesweit einheitlich in Kraft — fragen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde ab. Den Unterschied zwischen P-Schein und Unternehmerfachkunde erklären wir im Beitrag P-Schein und Fachkunde im Vergleich.

Taxitarif in Dresden: kommunal festgelegt, 7 % Umsatzsteuer

Als Taxiunternehmer sind Sie an den kommunalen Pflichttarif gebunden — anders als im Mietwagenverkehr können Sie den Preis nicht frei kalkulieren. Der Dresdner Taxitarif ist in der Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt geregelt und wurde zuletzt zum 26. März 2026 angepasst. Er setzt sich aus Grundpreis, kilometerabhängigem Preis und einer zeitabhängigen Komponente für Stand- und Wartezeiten zusammen. Gefahren wird in zwei Tarifstufen: Stufe 1 werktags am Tag, Stufe 2 nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.

PositionAngabe (Stand 26.03.2026)
Grundpreis4,90 EUR
Kilometerpreistarifstufenabhängig — aktuellen Wert der Verordnung entnehmen
Zuschlag Bestellung / ab 5. Fahrgast7,00 EUR
Zuschlag Fahrt außerhalb des Stadtgebiets14,00 EUR
Umsatzsteuer7 % (Taxi-Nahverkehr)

Den vollständigen, tagesaktuellen Kilometerpreis und alle Zuschläge entnehmen Sie bitte der offiziellen Taxitarifverordnung, die auf dresden.de zum Download bereitsteht — konkrete Kilometerbeträge werden regelmäßig angepasst, weshalb wir sie hier bewusst nicht als Festwert nennen. Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Taxi-Personenbeförderung im Nahverkehr und ist ein spürbarer wirtschaftlicher Vorteil gegenüber dem Mietwagen.

Mietwagenkonzession als schnellere Alternative

Wenn Sie primär über Uber oder Bolt fahren wollen, ist die Mietwagenkonzession in Dresden meist der pragmatischere Weg. Sie unterliegt keiner Bedürfnisprüfung und damit im Regelfall keiner Warteliste — Sie müssen dieselben persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen, kommen aber ohne den Engpass der Taxi-Kontingentierung aus. Beachten Sie den zentralen Unterschied: Der Mietwagenverkehr unterliegt der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz und darf nicht an Halteplätzen auf Kunden warten; dafür kalkulieren Sie Ihre Preise frei.

Wichtig für die Plattform-Praxis: FreeNow ist seit der Lyft-Übernahme 2025 wieder taxi-fokussiert und nicht mehr der zentrale Mietwagen-Vermittler. Für den Mietwagenbetrieb in Dresden sind vor allem Uber und Bolt relevant. Achten Sie außerdem darauf, dass für den Mietwagenverkehr der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gilt — anders als die 7 Prozent im Taxigewerbe. Alle Details zum Weg über die Genehmigung lesen Sie im Ratgeber Mietwagenkonzession in Dresden.

Häufige Fragen zur Taxikonzession Dresden

Wer ist in Dresden für die Taxikonzession zuständig?

Zuständig ist die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehr. Sie bearbeitet alle Genehmigungen nach dem PBefG. Der P-Schein für Fahrer läuft dagegen über den Bereich Fahrgastbeförderung. Prüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten vor der Antragstellung direkt bei der Stadt.

Wie lange dauert es, in Dresden eine Taxikonzession zu bekommen?

Das hängt von der Warteliste ab. Weil Dresden für Taxen eine Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 4 PBefG anwendet, werden zusätzliche Genehmigungen über eine Warteliste vergeben. Die konkrete Wartezeit schwankt und lässt sich nur bei der Abteilung Straßenverkehr verlässlich erfragen. Für den Mietwagenverkehr gilt diese Warteliste nicht.

Muss ich in Dresden noch eine Ortskundeprüfung ablegen?

Nein. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist bundesweit zum 2. August 2021 entfallen. Stattdessen müssen Sie ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik einsetzen. Ein möglicher Fahrer-Fachkundenachweis ist Ländersache und aktuell nicht bundesweit in Kraft — fragen Sie den Stand für Sachsen bei der Behörde ab.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Konzession?

Nach § 2 PBZugV müssen Sie 2.250 EUR für das erste Fahrzeug und 1.250 EUR für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für Taxi- und Mietwagenkonzessionen.

Lohnt sich in Dresden eher Taxi oder Mietwagen?

Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Das Taxi bietet Halteplatzrecht, Winkkundschaft und den günstigen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, ist aber an den kommunalen Tarif und die Warteliste gebunden. Der Mietwagen erlaubt freie Preise und einen schnelleren Einstieg über Uber und Bolt, unterliegt aber der Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Nächster Schritt: fundiert gründen statt Zeit verlieren

Ob Taxi mit Warteliste oder Mietwagen mit schnellerem Einstieg — die Entscheidung sollte auf Zahlen beruhen, nicht auf Bauchgefühl. In unserer Gründungsberatung klären wir Ihr Geschäftsmodell, bereiten Sie gezielt auf die IHK-Fachkundeprüfung vor und begleiten Sie durch den Antrag bei der Stadt Dresden. So starten Sie rechtssicher und ohne teure Umwege. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt Ihnen unser Pillar-Ratgeber Taxikonzession beantragen.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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